Islamistenvideos verbreitet: Drei Jahre Haft
Ein Iraker aus der Nähe von Osnabrück muss drei Jahre ins Gefängnis, weil er im Internet Terrorbotschaften der Extremistenorganisation El Kaida verbreitet hat.
Das Oberlandesgericht Celle sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der 37-jährige Familienvater als Verwalter eines Chatrooms gut ein Jahr lang Verlautbarungen von El-Kaida-Größen wie Osama bin Laden, Aiman el Sawahiri und dem inzwischen getöteten Abu Mussab el Sarkawi ins Netz stellte. Das Urteil dürfte Pilotwirkung haben, da es in dem Verfahren erstmals um die Frage ging, inwieweit die Verbreitung terroristischer Botschaften im Internet strafbar ist.
Warnung an Islamisten
Der 37-Jährige Ibrahim R. habe sich als Multiplikator in den Dienst von El Kaida gestellt und sich ihre Terrorbotschaften zu eigen gemacht, erklärte der Vorsitzende Richter Wolfgang Siolek. Er betonte die wichtige Rolle des virtuellen Dschihad für die Extremisten. In Chatrooms versuchten sie, Nachwuchs zu radikalisieren und für Anschläge zu rekrutieren. Die Haftstrafe von Ibrahim R. sei auch als warnendes Signal für andere Islamisten gedacht.
Nach Einschätzung des Staatsschutzsenats hat R. eine "vollendete extremistische Einstellung" und ist ein "fanatischer Kämpfer für den Dschihad". Das Internet habe sich R. gezielt ausgesucht, um dort "ein weltweites Klima der Angst vor allgegenwärtigem Terror zu schaffen".
Terrorist nach Paragraf 129a
Vor diesem Hintergrund sah das Gericht erstmals den 2002 eingeführten Terrorismusvorwurf des Paragrafen 129a Absatz 5 erfüllt, der ausdrücklich nicht nur die eigene Unterstützung, sondern bereits die Werbung um neue Unterstützer und Mitglieder terroristischer Organisationen unter Strafe stellt.
Die Bundesanwaltschaft begrüßte das Urteil. "Damit ist klargestellt, dass man sich so nicht im Internet tummeln darf", sagte Oberstaatsanwalt Peter Ernst nach der Urteilsverkündung in Celle.
Der Iraker war 1996 nach Deutschland eingereist und nach der Ablehnung seines Asylantrag geduldet im Land geblieben. Bis zu seiner Festnahme im Oktober 2006 lebte der verheiratete Vater von vier Kindern in Georgsmarienhütte bei Osnabrück.
El-Kaida-Mitgliedschaft nicht nachgewiesen
Das Gericht verurteilte ihn nun wegen der Werbung von Mitgliedern oder Unterstützern einer ausländischen terroristischen Vereinigung in 22 Fällen seit September 2005. Die Mitgliedschaft in einer Terrororganisation konnten die Ermittler Ibrahim R. indes nicht nachweisen.
Die deutsche Bundesanwaltschaft hatte drei Jahre und zehn Monate Haft für den Iraker gefordert, während die Verteidigung auf Freispruch plädierte und sich auf die Meinungs- und Religionsfreiheit berief. Das ließ das Gericht jedoch nicht gelten und verwies darauf, dass auch diese Freiheiten unter dem Vorbehalt des Gesetzes stünden. Der Strafrahmen lag bei sechs Monaten bis fünf Jahren Haft für die Einzeltat.
(dpa | AFP)
