Gewerkschaft gegen Data-Retention
Die deutsche Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die in Deutschland vor einem knappen halben Jahr in Kraft getretene Vorratsdatenspeicherung eingelegt.
Das Gesetz beeinträchtige die vertrauliche interne Kommunikation zwischen den Mitgliedern in erheblichem Maße, argumentierte die Gewerkschaft am Montag in Berlin. Der mögliche Zugriff auf gewerkschaftsinterne Kommunikation sei ein erheblicher Eingriff in die Freiheits- und Persönlichkeitsrechte.
Seit Anfang des Jahres sollen die Deutsche Telekom und ihre Mitbewerber die technischen Daten von Gesprächen sechs Monate lang speichern. Ab 2009 wird auch die Kommunikation über das Internet erfasst werden. Inhalte der Gespräche werden nicht erfasst.
Verunsicherung bei Mitgliedern
Viele Mitglieder seien mehr und mehr verunsichert, inwieweit sie aufgrund der neuen Regelung mit einer Beobachtung etwa bei der Vorbereitung eines Arbeitskampfes, bei Tarifverhandlungen und bei ihrer Tätigkeit als Betriebsräte rechnen müssten, sagte ver.di-Vize Gerd Herzberg.
Diese Unsicherheiten der Mitglieder sowie die jüngsten Bespitzelungen bei der Deutschen Telekom und beim Diskonter Lidl hätten schließlich zu dem Schritt geführt.
Derzeit sind weitere Beschwerden anhängig - die umfassendste vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.
Sammelklage des AK Vorrat
Die deutsche Bürgerrechtsorganisation Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung [AK Vorrat] hatte bereits im Februar eine "Sammel-Verfassungsbeschwerde" beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Laut Angaben der Organisation haben sich über 30.000 Menschen der Beschwerde angeschlossen.
Beeinträchtigung der Koalitionsfreiheit
Die Gewerkschaft habe ein Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Jürgen Kühling erstellen lassen. Es bestehe zwar grundsätzliche Kritik an dem Gesetz. Die Verfassungsbeschwerde richte sich aber vor allem gegen eine Beeinträchtigung der Koalitionsfreiheit, die durch Artikel 9 Grundgesetz geschützt sei.
Danach können sich Personen zur Durchsetzung ihrer Interessen zusammenschließen. Dadurch entstehe ein geschützter Raum auch für deren Aktivitäten. Das sei durch das neue Gesetz gefährdet.
Herzberg ging davon aus, dass das Gesetz zumindest in Teilen wieder aufgehoben wird.
Irland klagte vor EuGH
Knapp zwei Jahre nachdem die Republik Irland beim EU-Gerichtshof Klage gegen die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung eingereicht hat, wird nun die mündliche Verhandlung vor der Großen Kammer des höchsten Gerichts der Union stattfinden. Der Gerichtshof hat den Termin für Dienstag, 1. Juli festgesetzt.
(dpa)
