12.05.2000

EU-COMMERCE 1, EU-Commerce Teil 1

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Grünes Licht für Europas E-Commerce

1.400 Milliarden Euro sollen, laut Forrester Research, bis 2003 im weltweiten E-Commerce umgesetzt werden. Für Europa wird bis 2003 eine Steigerung der E-Commerce-Umsätze auf 240 Mrd. Euro erwartet.

Mit der Erlassung der neuen E-Commerce-Richtlinie [die FutureZone berichtete] hat die EU grünes Licht für das Wachstum des elektronischen Geschäftsverkehrs gegeben. "Diese wegweisende Entscheidung wird das Wachstum des elektronischen Geschäftsverkehrs in Europa fördern und so für Bürger und Unternehmen in den Bereichen Arbeitsmarkt, Waren- und Dienstleistungsangebot und Marktzugang von großem Nutzen sein", erklärt der für Binnenmarktfragen zuständige EU-Kommissar Frits Bolkestein anlässlich der Verabschiedung der Richtlinie.

Die neue Richtlinie enthält Bestimmungen betreffend die Definition des Niederlassungsortes von Diensteanbietern, die Transparenzpflicht der Anbieter, die Handhabung kommerzieller Kommunikation [Werbemails], den Abschluss und die Gültigkeit elektronischer Verträge, die Haftung von Providern und die Online-Beilegung von Streitigkeiten.

Die E-Commerce-Richtlinie erfasst alle Dienste der Informationsgesellschaft: Dienste von Unternehmen für Unternehmen, von Unternehmen für Verbraucher, kostenlose Dienste, die z. B. durch Anzeigen oder Sponsoren finanziert werden, und Dienste, die Online-Transaktionen ermöglichen wie den interaktiven Online-Kauf von Waren und Dienstleistungen.

Damit ist der Anwendungsbereich denkbar weit. Betroffen sind Online-Finanzdienste, Online-Dienstleister [inklusive Freiberufler und Immobilienmakler], Online-Unterhaltungsdienste, Online-Werbefirmen, Online-Zeitungen und last but not least Internet-Zugangsdienste.

Die EU-Mitgliedsstaaten haben die Richtlinie binnen 18 Monaten - nach ihrer in Kürze zu erwartenden Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union - in nationales Recht umzusetzen.

Die FutureZone wird in der EU-Commerce-Serie in den kommenden Tagen über Details der E-Commerce-Richtlinie berichten. Teil zwei wird sich mit den Regelungen über den Abschluss von elektronischen Verträgen befassen.