Gericht: Tele2-Werbung irreführend
Handelsgericht gibt VKI recht
Das Handelsgericht Wien hat dem Verein für Konsumenteninformation [VKI] in einer Klage gegen den Telefonie-Provider Tele2 recht gegeben. Der VKI hatte eine Verbandsklage gegen Tele2 angestrengt.
Dem Provider ist es nun untersagt, mit "Blickfangwerbung" für Gesprächspreise pro Minute zu werben, wenn dabei nicht auf die Auswirkungen der Taktung 90/60 "eindeutig und unmissverständlich hingewiesen wird", so der VKI in einer Aussendung vom Dienstag.
Unerreichte Preise
Tele2 hatte den Tarif "Champion" mit Sprüchen wie "Nur 1 Cent netzintern" und "Nur 8 Cent in alle anderen Netze" beworben. "Der Tarif wird aber nach einer Taktung 90/60 abgerechnet", schreibt der VKI in seiner Mitteilung, "das bedeutet, dass man für die erste angefangene Gesprächsminute jedenfalls den Preis für 90 Sekunden in Rechnung gestellt bekommt, für jede weitere angefangene Gesprächsminute den Minutenpreis. Ein Minutenpreis von einem bzw. acht Cent wird also nie verrechnet, da selbst bei Kurztelefonaten zumindest 1,5 bzw. zwölf Cent anfallen."
In der Werbung ist darauf gar nicht, auf der Tele2-Website nur im Kleingedruckten hingewiesen worden. Nun muss der Anbieter deutlich in jeder Werbung auf die Taktung hinweisen. Der VKI begrüßt in seiner Aussendung das Urteil, das derzeit noch nicht rechtskräftig ist.
