Platter will Videos länger speichern

DSG
22.05.2008

Innenminister Günther Platter [ÖVP] will privaten Videoüberwachern eine längere Speicherdauer als 48 Stunden zugestehen.

Für Lockerungen im Bereich der privaten Videoüberwachung äußerte sich der Innenminister in einer Stellungnahme zum Datenschutzgesetz.

Als "zweifelsfrei nicht optimale Lösung" bezeichnete Platter die Anknüpfung an den sicherheitspolizeilichen Begriff des "gefährlichen Angriffes" und damit an eine mögliche Gefahrenprognose. Die Novelle sieht eine Überwachungserlaubnis vor, wenn etwa bereits Einbrüche oder sonstige strafbare Handlungen erfolgt sind oder sich Gegenstände mit einem Wert von mehr als 100.000 Euro oder von "hohem künstlerischem Wert" im Gebäude befinden.

Platter führt an, "dass ein Tankstellenpächter, der in den letzten zehn Jahren noch nicht Opfer einer strafbaren Handlung wurde, im Gegensatz zu einem bereits in der Vergangenheit überfallenen Tankstellenpächter nicht berechtigt wäre, eine Videoüberwachung durchzuführen. Auch der bereits jetzt vielerorten bestehende Schutz von Haus- bzw. Wohnungseigentümern und Mietern durch private Videoüberwachungsmaßnahmen wäre durch diese Regelung gefährdet."

Platter wünscht sich eine längere Speicherungsdauer für die Videodaten als die geplanten 48 Stunden. "Mit der Frist von 48 Stunden wird man im privaten Bereich wohl nicht das Auslangen finden können", so der Minister.

Die Begutachtungsfrist zur Novelle des Datenschutzgesetzes [DSG] ist am Mittwoch verstrichen. Datenschützer sprechen von einem "Entwurf der verlorenen Chancen". Zur Einführung eines Datenschutzbeauftragten in Betrieben gibt es gemischte Reaktionen.

"Wildwuchs illegaler Videoüberwachung"

Die Datenschützer der ARGE Daten sehen unterdessen gerade die neuen erleichterten Video-Überwachungsbestimmungen für Privatpersonen als "besonders problematisch". Diese seien im Entwurf teils "fehlerhaft umgesetzt", lautet die Kritik.

SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier, der Verständnis für Kritikpunkte zeigt, sieht durch die Novelle grundsätzlich einen verbesserten Rechtsschutz für Betroffene. "Die derzeitige unsichere rechtliche Situation bei der Videoüberwachung durch Private soll somit endlich bereinigt und der Wildwuchs illegaler Videoüberwachungsanlagen beseitigt werden", so Maier.

"Datenschutzbeauftragter absolut notwendig"

"Auch die Einführung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist absolut notwendig", so der stellvertretende Vorsitzende des Datenschutzrates. Das würde nicht nur durch die Einschätzung vieler Fachgewerkschaften und Betriebsräte bestätigt, "sondern auch durch die jüngsten Ereignisse in diversen Unternehmen, wo Mitarbeiter sogar in Toiletten und Umkleidekabinen bespitzelt wurden".

"Völlig inakzeptabel ist in diesem Zusammenhang die unbegründete Weigerung der Wirtschaft, dieses wichtige Anliegen zu unterstützen", kritisiert Maier entsprechende Äußerungen der Wirtschaftskammer [WKÖ].

(APA)