Klingelton-Geprellte bekommen Geld zurück
Der Download von Klingeltönen, Logos und Spielen für Handys hat sich weltweit zu einem Milliardengeschäft entwickelt.
Vor allem Jugendliche rüsten ihre Mobiltelefone gerne mit ausgefallenen Klingeltönen und animierten Bildchen aus und verlieren dabei allzuoft den Überblick über ihre Handyrechnung.
Denn die Anbieter arbeiten mit Tricks und haben sich darauf spezialisiert, den Kunden gleich ganze Abos statt nur einzelner Klingelton-Downloads anzudrehen.
In Großbritannien hat nun erstmals eine Regulierungsbehörde einen Anbieter zur Rückerstattung bezahlter Gebühren an getäuschte Kunden verdonnert. Diesen sei nicht klar gewesen, dass sie statt eines einzelnen Tons ein ganzes Abo kaufen, so die Behörde.
40.000 Pfund Strafe
Der Service-Provider MBlox, der den Klingelton "Crazy Frog" des
Anbieters Jamba verkaufte, muss zudem eine Geldstrafe in Höhe von
40.000 Pfund [59.065 Euro] bezahlen.
Mitteilung der ICSTIS [pdf, zwei Seiten]338 Personen haben sich bereits beim britischen Regulator über versteckte Abos beim Kauf des "Crazy Frog"-Klingeltons beschwert. Auch weitere getäuschte Kunden sollen ihre Gebühr zurückbekommen, sofern sie den Kauf beweisen können.
Genaues Protokoll der Anhörungen [pdf, 28 Seiten]Zugpferd "Crazy Frog"
MBlox ist der Service-Provider hinter dem "Crazy Frog"-Klingelton und somit die Firma, deren Name auf dem Vertrag mit dem Telefonanbieter steht.
Doch der "Crazy Frog"-Charakter stammt vom Marktführer Jamba [Jamster], der in 17 Ländern weltweit aktiv ist. Jamba bietet mehr als 50.000 digitale Produkte vom Logo bis zum Klingelton an.
Insgesamt 174 verschieden Produkte vom Real-Music-Ton über den Videoklingelton bis zu Fun-Sounds werden allein mit dem Zugpferd "Crazy Frog" feilgeboten. Der Klingelton schaffte es im Sommer 2005 sogar in Europas Hitparaden.
Allein in Großbritannien soll "Crazy Frog" Jamba und MBlox einen Gewinn von zehn Millionen Pfund [14,8 Mio. Euro] eingebracht haben.
Keine Jamba-Werbung vor 21.00 Uhr
Die britische Werbeaufsicht verordnete Jamba bereits Ende
September ein "Tagwerbeverbot" für Klingelton-Spots im Fernsehen und
reagierte damit auf die zahlreichen Beschwerden verärgerter Zuseher.
Sendepause für Klingelton-SpotsEltern können Kids sperren lassen
Auch in anderen Ländern häufen sich die Beschwerden über die undurchsichtigen Vertragsbedingungen von Klingelton-Anbietern wie Jamba. Der Industrie wird dabei vorgeworfen, die Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen auszunutzen.
Auf Grund der Kritik hat Jamba nun auch in Österreich und Deutschland eine "Kindersicherung" für seine Angebote eingeführt.
Eltern können über die Jamba-Website ab sofort die Mobiltelefonnummer ihrer Kinder für Downloads sperren lassen.
Das Herunterladen von Spielen, Tönen und Hintergrundbildern ist dann nur noch nach Eingabe eines Passworts möglich, das von den Eltern bei der Sperre festgelegt wird.
Die Kindersicherung bei Jamba.atKein rechtsgültiger Vertrag mit Minderjährigen
Im Prinzip können Eltern Minderjähriger in Österreich generell
Mehrwertkosten beim Netzbetreiber beeinspruchen. Denn bei
Minderjährigen kommt kein gültiges Rechtsgeschäft zu Stande, sie
sind zu derartig kostspieligen Geschäftsabschlüssen noch gar nicht
berechtigt.
Mehr dazu in help.ORF.atMehrwert-SMS-Dienste sperren
Das österreichische Telekommunikationsgesetz schreibt vor, dass
Kunden den Zugang zu Mehrwert-SMS-Diensten kostenlos sperren lassen
können. Bis Ende Jänner 2006 sollen alle Mobilfunkbetreiber eine
solche Sperre anbieten.
Mehr dazu in help.ORF.at
