Filesharing-Prozess vor Wiederaufnahme
Richter räumte Fehler ein
Der erste Schwurgerichtsprozess wegen Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen, der im Oktober vor einem Gericht in Duluth im US-Bundesstaat Minnesota mit einem Schuldspruch und einer Geldstrafe von 222.000 Dollar [156.000 Euro] für die Angeklagte Jammi Thomas endete, könnte neu aufgerollt werden.
Richter Michael Davis räumte am Mittwoch einen Fehler ein und stellte eine Wiederaufnahme des Prozesses in Aussicht, berichtete das US-Technologieportal CNet.
Streitpunkt "Making available"
David sagte, er habe möglicherweise die Geschworenen falsch instruiert. Der Richter gab damals den Geschworenen vor ihren Beratungen mit auf den Weg, dass auch das bloße Bereitstellen ["Making available"] von Dateien in einem "Shared Folder" als Urheberrechtsverletzung zu werten sei.
Unter Berufung auf Präzedenzfälle vor US-Gerichten, die erst die tatsächliche Verbreitung der Kopie als Urheberrechtsverletzung werten, schloss der Richter nicht aus, sich geirrt zu haben. Über die Neuaufnahme des Verfahrens soll nach Angaben von CNet am 1. Juli beraten werden.
9.250 Dollar pro Song
In dem Prozess warfen mehrere Plattenfirmen Thomas vor, über die Filesharing-Anwendung KaZaA rund 1.700 Musik-Files zum Download bereitgestellt zu haben.
Thomas wurde in 24 Fällen für schuldig befunden, die Urheberrechte der Labels verletzt zu haben. Pro Song verhängte die Jury eine Strafe von 9.250 Dollar. Thomas legte gegen das Urteil Berufung ein.
