Kopier-Gebühr für jeden CD-Brenner
Für jeden CD-Brenner müssen die Hersteller künftig eine pauschale Gebühr von netto 8,70 Euro für private Überspielungsrechte bezahlen.
Wie die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte [Gema] am Montag in München bekannt gab, hat die dafür zuständige Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt damit erstmals eine Vergütungspflicht für digitale Vervielfältigungen anerkannt.
Die ZPÜ [Zentralstelle für private Überspielungsrechte], in der alle Verwertungsgesellschaften in Deutschland zusammengeschlossen sind, hatte gegen den Hersteller der CD-Brenner, die Hewlett Packard GmbH [HP], geklagt.