13.11.2005

BEWERTUNG

Amazon hat Patent auf Buchkritiken

Zahlreiche Untersuchungen belegen, dass sich viele Nutzer vor einem Kauf im Netz informieren - egal, ob sie das Produkt dann auch online kaufen oder nicht.

Gerade Amazon legt viel Wert auf die Bewertungen seiner Nutzer, was auch das jüngst zugesicherte US-Patent mit der Nummer 6.963.848 belegt: Bereits im März 2000 eingereicht und am 8. November vom US-Patentamt genehmigt, hat sich Amazon damit das Einholen solche User-Kritiken auf dem elektronischen Weg patentieren lassen.

Patent-Ärger für die Konkurrenz

Doch nicht nur Amazon nutzt solche User-Bewertungen, auch Google, Yahoo und MSN werben um und verwenden diesen Nutzer-generierten Content etwa für ihre lokale Suche [Wie war das Essen in diesem und jenem Lokal?]

Ein weiteres zugesichertes Patent könnte andere Online-Anbieter zusätzlich in Bedrängnis bringen: Patent 6.963.850 beschreibt "Computer-Services, die Nutzern beim Auffinden und Evaluieren von Dingen in einem elektronischen Katalog, basierend auf Aktionen von Mitgliedern bestimmter Nutzer-Gemeinschaften, helfen".

Amazons Kaufempfehlungen

Übersetzt heißt das: Gemeinschaften müssen keine[können aber] bewusst formierten Gruppen sein, sondern werden von Amazon etwa an ihrer E-Mail-Adresse [nasa.com], der Lieferadresse oder anhand anderer persönlicher Daten "identifiziert".

Weit reichende Möglichkeiten

Vor allem das erste Patent aber, jenes über die Kritiken, könnte die Konkurrenz unter Druck setzen. Auch Yahoo Shopping etwa nutzt das zeitlich versetzte Versenden von E-Mails, um Bewertungen von seinen Kunden einzuholen, berichtet InternetNews.

Zudem betrifft das Patent nicht nur die Bewertungen selber, sondern auch Web-Formulare für die Abgabe solcher Kritiken und das Versenden spezieller Links, um nachzuverfolgen, wer eine Kritik abgegeben hat.

Amazon-Sprecher Craig Berman wollte gegenüber InternetNews keine Spekulation darüber abgeben, ob der Online-Händler seine Patente an andere Anbieter lizenzieren will.

In der Vergangenheit haben Amazons Anwälte aber bereits Patente des Online-Händlers wie zum Beispiel das über den "One-Click-Buy" verteidigt.