07.11.2005

PERSÖNLICH

Google will Suchergebnisse neu bewerten

Dass der Internet-Dienstleister Google schon länger darauf aus ist, zu erfahren, was seine User wirklich interessiert, ist mittlerweile kaum noch ein Geheimnis. Doch nun ist auch die Absicht dahinter "amtlich".

Anhand der Nutzerprofile, die Google über seine User erstellt, könnten in Zukunft die Ergebnisse der jeweiligen Suchanfragen gewichtet werden.

Ergebnisse nach Interesse

Wenn also jemand aus Bruck an der Mur bei Google nach "Japaner" sucht, könnte die Suchmaschine je nach den persönlichen Interessen [etwa Sprachen vs. Essen] davon ausgehen, dass entweder ein Sprachkurs oder ein japanisches Restaurant gesucht wird, und entsprechende Ergebnisse liefern.

Dem Aufenthaltsort des Nutzers entsprechend könnte die Suchmaschine auch die passenden Links [ein japanisches Restaurant in der Nähe oder die nächste Sprachschule] auswerfen.

Schleichende Datensammlung

Die personalisierte Suche, die Google auch über seine personalisierte Startseite anbietet, ist bis jetzt ein Feature, das der User bewusst anwählen muss - indem er sich einloggt. Im Patentantrag werden allerdings auch Wege beschrieben, an Informationen heranzukommen, ohne dass der User davon explizit weiß.

Als Beispiel wird ein Rechner in einer öffentlichen Bibliothek beschrieben, an dem mehrere Personen arbeiten, die gemeinhin unterschiedliche Interessen und Präferenzen haben.

Erkennung an der Mausbewegung

Der Antrag beschreibt nun, dass sich manche Nutzer einloggen und so ihr Profil anwählen könnten, andere hingegen müssten anhand ihres Verhaltens erkannt werden: welche Dokumente sie bei einer Suche anwählen etwa oder aber auch, wie sie die Maus bewegen und wie sie tippen.

Es gebe die Möglichkeit, ein Modell zu schaffen, anhand dessen auch diese User erkannt werden könnten, um ihnen dann ein passendes Profil und damit die passenden Suchergebnisse zuordnen zu können, so die Ausführungen im Antrag.

Durchmischung mit "normalen" Links

Für die Möglichkeit, dass ein Nutzer seine Interessen ändert und damit sein Profil und die daraus resultierenden Suchergebnisse praktisch nutzlos werden, könnten die personalisierten ["placed content" - kann auch Werbung sein] Suchergebnisse mit den "gewöhnlichen" gemischt werden, so die Ausführung im Antrag, und jeweils abwechselnd angezeigt werden.

Diese Ergebnisse können aber auch noch nach anderen Maßstäben ["confidence-level" - beinhaltet, wie viel Informationen über den User gesammelt wurden, wie sehr die Suchanfrage seinem bisherigen Profil entspricht, wie alt er ist usw.] gewichtet werden.

Im Dienste der Werbung

Die Antragsteller sind sich offenbar durchaus bewusst, dass die Nachfrage nach den Vorlieben der User nicht immer auf Gegenliebe stößt. Daher wäre es wünschenswert und kundenfreundlicher, einen Weg zu finden, Informationen über die User zu bekommen, ohne explizite Aktionen oder neue Aktionen des Users zu fordern, so der Antrag.

Was auf der einen Seite als Kundenfreundlichkeit dargestellt wird und mitunter auch nützlich sein kann, hat vor allem einen wirtschaftlichen Hintergrund: Detaillierte Informationen über den User und seine Vorlieben sind für Google wertvoll, sind sie doch der Grundstein für den großen Gewinnbringer im Google-Reich: die Werbung.

Werber wollen Informationen

Je mehr ein Werber über seinen potenziellen Käufer weiß, desto gezielter kann er seine Produkte anbieten. Und je gezielter der Werber auf Google werben kann, desto eher wird er es auch dort tun.

Wie und ob dieses Patent zur Anwendung kommt, ist bis dato nicht klar. Klar ist allerdings, dass Google bereits seit längerem an seiner Datensammlung feilt.