Regierung will Auskunftsrecht stärken
Die deutsche Regierung will Verbrauchern mehr Rechte gegen Auskunfteien geben, die Daten zu Finanzkraft und Bonität über sie gespeichert haben.
Die deutschen Verbraucher erhalten mehr Rechte gegenüber Auskunfteien wie zum Beispiel der Schufa. Diese müssen gespeicherte personenbezogene Daten, die für Kredite oder andere Verträge wichtig sind, künftig offenlegen und erklären. Das Berliner Bundesinnenministerium will das Bundesdatenschutzgesetz entsprechend ändern. "Wir regeln damit einen Bereich, der bisher nicht geregelt ist", sagte Innenstaatssekretär Hans-Bernhard Beus am Dienstag in Berlin.
Ärger mit dem Scoring
Damit erhalten Verbraucher bei automatisierten Einstufungen ihrer Kreditwürdigkeit - dem Scoring - die Möglichkeit, fehlerhafte Daten und Missverständnisse zu korrigieren. Eine falsche Einstufung kann dazu führen, dass Banken Kredite verweigern, Versandhäuser keine Waren mehr schicken und ein Handyvertrag nicht zustande kommt. Verbraucher sollen nun das Recht auf eine jährliche kostenlose Auskunft über die gespeicherten Daten erhalten. Weitere Auskünfte bleiben kostenpflichtig.
Scoring ist ein mathematisch-statistisches Verfahren, mit dem zum Beispiel das Zahlungsverhalten einer Person berechnet wird. Dabei werden Erfahrungen, die man mit einer bestimmten Kundengruppe gemacht hat, auf einen möglichen Kunden übertragen. Der Score-Wert gibt die Wahrscheinlichkeit an, wie hoch das Risiko sein könnte, dass ein Kunde seine Schuld nicht bezahlt. Banken und andere Unternehmen machen davon einen Vertragsabschluss abhängig.
60 Millionen Datensätze
Allein die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung [Schufa] verwaltet Informationen über mehr als 60 Millionen Menschen in Deutschland. Daneben beschäftigen sich inzwischen aber auch zahlreiche andere Unternehmen mit dem Handel von Daten.
Der Gesetzesentwurf, der noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll, will mehr Transparenz schaffen. Kunden sollen nachvollziehen können, was das Scoring für sie bedeutet. Ihnen muss künftig in allgemeinverständlicher Form erklärt werden, wie ein Score-Wert zustande gekommen ist.
Kostenpflichtige Selbstauskunft
Schon bisher konnten Verbraucher eine kostenpflichtige Selbstauskunft einholen. Allerdings blieb die Auskunft oft unvollständig, weil Auskunfteien häufig Daten zukaufen. Diese werden in der Regel wieder gelöscht, nachdem sie benutzt wurden.
Mit der Gesetzesänderung soll zudem mehr Rechtssicherheit geschaffen werden. Vor Zwangsmaßnahmen müssen säumigen Kunden mindestens zwei Mahnungen zugegangen sein. Damit soll verhindert werden, dass jemand, der wegen eines längeren Urlaubs oder einer Krankheit versehentlich eine Rechnung nicht bezahlt hat, für zahlungsunfähig oder -unwillig erklärt wird.
(dpa)
