PS2-"Mod-Chips" nun doch legal
Ein Gericht in Australien hat entschieden, dass der Einsatz von "Mod-Chips" auf Sonys PlayStation laut australischen Gesetzen nicht gegen den Urheberrechtsschutz von Sony verstößt.
"Mod-Chips" verändern die fest verdrahteten Eigenschaften der Spielkonsole und ermöglichen das Abspielen von teilweise günstigeren Import-Spielen und Kopien.
Mit diesem Urteil endet ein vierjähriger Rechtsstreit zwischen dem japanischen Elektronikkonzern Sony und Eddy Stevens, einem australischen Geschäftsbesitzer, der "Mod-Chips" für PlayStation-Geräte verkauft und sie für seine Kunden auch eingebaut hatte.
Bei der PlayStation gibt es drei verschiedene Regionalcodes: Nordamerika, Asien und Europa [inklusive Australien].
Das in einem Land verkaufte Format einer PlayStation-Konsole und der dazugehörigen Spiele hängt vom dort eingesetzten Fernsehstandard ab. In Asien und Nordamerika ist das NTSC [National Television Committe], in Europa und Australien hingegen PAL [Phase Alternating Line].
Mod-Chips auch "down under" illegalVier Jahre Kampf
Sony musste bereits 2002 eine Schlappe hinnehmen, als ein australisches Gericht in demselben Fall zu demselben Ergebnis kam, in einem Berufungsverfahren bekam der Hersteller 2003 dann aber doch Recht zugesprochen.
Der erlaubte Einsatz von Mod-Chips aus erster Instanz wurde damit wieder aufgehoben, woraufhin Stevens in Canberra in Berufung ging und nun als "Sieger" hervorging.
In der einstimmigen Entscheidung des Gerichts wurde nun das Urteil von 2002 bestätigt, wonach Mod-Chips nur gegen das Urheberrecht verstoßen, wenn sie die Technik des Geräts umgehen, die das Kopieren von Spielen verhindern soll.
Sony hatte argumentiert, dass die Sperre für Games mit einem anderen Regionalcode eine "technologische Schutzmaßnahme" sei und deshalb durch die Modifizierung der Copyright-Schutzes umgangen werde. Das Gericht ließ jedoch genau diese Definition nicht gelten.
Mod-Chips sind allen Konsolenherstellern ein Dorn im Auge. Neben Sony wehren sich auch Nintendo und Microsoft dagegen. Microsoft hatte zuletzt modifizierte Konsolen vom Online-Gaming per Xbox Live ausgeschlossen.
Xbox Live sperrt getunte Konsolen ausKritik an Sonys Geschäftspraktiken
Das Gericht kritisierte Sony auch, weil durch die verschiedenen Regionalcodes die Rechte der Konsumenten sowie der globale Wettbewerb eingeschränkt würden.
"Von urheberrechtlicher Seite gibt es keinen Grund, warum ein Konsument seine Konsole nicht so modifizieren dürfe, dass er sein rechtmäßig erstandenes Eigentum ohne eine Sperre genießen kann", so das Gericht in einer Stellungnahme.
Sony gab zu der Entscheidung vorerst keinen Kommentar ab.
Das Urteil im Fall Eddy Stevens vs. Kabushiki Kaisha Sony Computer Entertainment gibt es auf der Website des Gerichts zum Download.
High Court of Australia
