06.10.2005

AUSTRALIEN

PS2-"Mod-Chips" nun doch legal

Ein Gericht in Australien hat entschieden, dass der Einsatz von "Mod-Chips" auf Sonys PlayStation laut australischen Gesetzen nicht gegen den Urheberrechtsschutz von Sony verstößt.

"Mod-Chips" verändern die fest verdrahteten Eigenschaften der Spielkonsole und ermöglichen das Abspielen von teilweise günstigeren Import-Spielen und Kopien.

Mit diesem Urteil endet ein vierjähriger Rechtsstreit zwischen dem japanischen Elektronikkonzern Sony und Eddy Stevens, einem australischen Geschäftsbesitzer, der "Mod-Chips" für PlayStation-Geräte verkauft und sie für seine Kunden auch eingebaut hatte.

Bei der PlayStation gibt es drei verschiedene Regionalcodes: Nordamerika, Asien und Europa [inklusive Australien].

Vier Jahre Kampf

Sony musste bereits 2002 eine Schlappe hinnehmen, als ein australisches Gericht in demselben Fall zu demselben Ergebnis kam, in einem Berufungsverfahren bekam der Hersteller 2003 dann aber doch Recht zugesprochen.

Der erlaubte Einsatz von Mod-Chips aus erster Instanz wurde damit wieder aufgehoben, woraufhin Stevens in Canberra in Berufung ging und nun als "Sieger" hervorging.

In der einstimmigen Entscheidung des Gerichts wurde nun das Urteil von 2002 bestätigt, wonach Mod-Chips nur gegen das Urheberrecht verstoßen, wenn sie die Technik des Geräts umgehen, die das Kopieren von Spielen verhindern soll.

Sony hatte argumentiert, dass die Sperre für Games mit einem anderen Regionalcode eine "technologische Schutzmaßnahme" sei und deshalb durch die Modifizierung der Copyright-Schutzes umgangen werde. Das Gericht ließ jedoch genau diese Definition nicht gelten.

Kritik an Sonys Geschäftspraktiken

Das Gericht kritisierte Sony auch, weil durch die verschiedenen Regionalcodes die Rechte der Konsumenten sowie der globale Wettbewerb eingeschränkt würden.

"Von urheberrechtlicher Seite gibt es keinen Grund, warum ein Konsument seine Konsole nicht so modifizieren dürfe, dass er sein rechtmäßig erstandenes Eigentum ohne eine Sperre genießen kann", so das Gericht in einer Stellungnahme.

Sony gab zu der Entscheidung vorerst keinen Kommentar ab.