Wahlberichterstattung mit Microsoft-Logo
Die ARD darf in Grafiken zur Wahlberichterstattung am Sonntag nun doch den technischen Dienstleister in die Quellenangabe mit aufnehmen.
Der Linux-Verband hatte in Deutschland den NDR geklagt, weil im ARD in Grafiken zur Wahlberichterstattung das Logo von Microsoft zu sehen war.
Das Landgericht Hamburg gab dem Linux-Verband Recht und verbot in einer einstweiligen Verfügung, in Nachrichtensendungen und Sendungen zum politischen Zeitgeschehen das Logo und/oder den Namen der Firma Microsoft einzublenden.
Daraufhin legte der NDR seinerseits rechtliche Schritte gegen den Entscheid ein und erwirkte eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung. Das teilte der Norddeutsche Rundfunk am Samstagabend mit.
Der NDR hat in der ARD die redaktionelle Federführung für den Wahlberichterstattungsvertrag mit infratest dimap.
Norddeutscher RundfunkDer Linux-Verband sieht in der Nennung des Namens Microsoft auf Grafiken von Umfrageergebnissen eine rechtswidrige Werbung und eine Umgehung der vom Rundfunkstaatsvertrag festgelegten Regeln für politische Sendungen.
Presserklärung des Linux-Verbandes
