18.09.2005

DEUTSCHLAND

Wahlberichterstattung mit Microsoft-Logo

Die ARD darf in Grafiken zur Wahlberichterstattung am Sonntag nun doch den technischen Dienstleister in die Quellenangabe mit aufnehmen.

Der Linux-Verband hatte in Deutschland den NDR geklagt, weil im ARD in Grafiken zur Wahlberichterstattung das Logo von Microsoft zu sehen war.

Das Landgericht Hamburg gab dem Linux-Verband Recht und verbot in einer einstweiligen Verfügung, in Nachrichtensendungen und Sendungen zum politischen Zeitgeschehen das Logo und/oder den Namen der Firma Microsoft einzublenden.

Daraufhin legte der NDR seinerseits rechtliche Schritte gegen den Entscheid ein und erwirkte eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung. Das teilte der Norddeutsche Rundfunk am Samstagabend mit.