14.09.2005

M-PARKING

Parkuhr beim SMS-Parken nicht mehr nötig

Für Handyparkscheine ist künftig keine zusätzliche Parkuhr mehr nötig. Eine am Dienstag beschlossene Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung macht das möglich.

Demnach ist es gestattet, die "für längeres Parken fällig werdende Gebühr durch 'Aufzahlen' zu entrichten, wenn diese Aufzahlung im System erkennbar ist". Die höchstzulässige Parkdauer darf aber weiterhin nicht überschritten werden.

Das aktuelle M-Parking-System loggt nun jede Verlängerung des Parkscheines mit und die Parksheriffs können mit ihren Handhelds in dieses Protokoll Einsicht nehmen und somit die Einhaltung der höchstzulässigen Parkdauer überprüfen.

Bisher musste man neben der Bezahlung per SMS zusätzlich noch eine Parkscheibe in die Windschutzscheibe legen.

83.000 Österreicher parken mit SMS

83.000 Autofahrer in Österreich - 78.000 davon in Wien - bezahlen ihre Parkgebühren derzeit via SMS über das Handy. Monatlich kommen 1.500 neue M-Parking-User dazu.