11.09.2005

DEUTSCHLAND

Netzbetreiber muss Überwachung dulden

Ein Netzbetreiber kann sich in Deutschland grundsätzlich nicht gegen die Anordnung einer "Telefonüberwachung" gerichtlich zur Wehr setzen.

Das geht aus einem in der "Neuen Juristischen Wochenschrift" veröffentlichten Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken hervor. Mit der Anordnung der Überwachung werde allein in die Rechte der jeweiligen Gesprächspartner, nicht aber ohne weiteres auch in die des Netzbetreibers eingegriffen, hieß es zur Begründung [Aktenzeichen 3 W 63/05].

Das Gericht verwarf mit seinem Beschluss eine Beschwerde der Deutschen Telekom [DT]. Das Amtsgericht Kaiserslautern hatte die DT angewiesen, sie solle feststellen, welcher ihrer Kunden einen bestimmten Telefonanschluss zu einem bestimmten Zeitpunkt angerufen hatte.