Hoffnungsschimmer für MP3.com
Nachdem vor rund einer Woche in dem von der RIAA [Recording Industry Association of America] angestrengten Prozess ein Gericht entschieden hat, dass MP3.com bei der Bereitstellung von Musik im Internet gegen die Urheberrechte von Musikverlagen verstoßen hat, ist jetzt die Urteilsbegründung veröffentlicht worden.
Darin sieht Richter Jed S. Rakoff allein im Speichern von Musikfiles auf MP3s personalisierter Online-Jukebox "My.MP3.com" einen Verstoß gegen Copyright-Gesetze.
"My.MP3.com" ist eine Art Online-Jukebox. Wenn ein Kunde zuhause ein Stück von einer CD abspielt oder es von einem der MP3.com-Partner erwirbt, wird dieses automatisch zur persönlichen Sammlung des Users hinzugefügt. Die persönlichen Musiksammlungen sind durch Passwörter geschützt, und das System lässt jeweils nur einen Nutzer mit dem gleichen Passwort zu. Außerdem werden die Stücke zwar gespielt [gestreamt], können aber [eigentlich] nicht heruntergeladen werden. Beide Sicherungen können allerdings mit geringem Aufwand umgangen werden.

Die Begründung stellt insofern einen Hoffnungsschimmer für MP3.com dar, als dass das Gericht nicht mit der illegalen Weiterverbreitung von Musik über "My.MP3.com" argumentiert.
So könnte das Unternehmen nach Lizenzvereinbarungen mit einigen großen Musikfirmen den Dienst weiter betreiben. Sollte dies gelingen, würde MP3.com auch um Strafzahlungen herumkommen, die das Unternehmen mit großer Sicherheit ruiniert hätten.
Als die Musikindustrie-Gruppe RIAA ihre Klage gegen MP3.com einreichte, waren rund 45.000 verschiedene Musiktitel in der Datenbank des Unternehmens. Für jeden könnte die RIAA Schadenersatz verlangen, wobei Summen bis zu 150.000 Dollar pro Titel genannt wurden. Die daraus resultierenden 6,75 Milliarden Dollar Strafe würden MP3.com - trotz der immer noch vom Börsengang gut gefüllten Kassen - in den sicheren Ruin treiben.