E-Commerce-Richtlinie beschlossen
Das Europaparlament hat am Donnerstag in
zweiter und letzter Lesung die E-Commerce-Richtlinie verabschiedet, die den elektronischen Handel in der Europäischen Union liberalisieren und die Rechtsgrundlagen harmonisieren soll.
Der Text der Richtlinie tritt in Kraft, sobald er im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. Für die Umsetzung in nationales Recht haben die 15 Unionsländer anschließend 18 Monate Zeit.
Ziel der Richtlinie ist es, den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit auch für den Handel im Internet sicherzustellen und zugleich Verbraucherrechte zu stärken.

Dazu sollen die Rechtsvorschriften - etwa für Werbung und Marketing sowie für den Abschluss von elektronischen Verträgen per Internet - harmonisiert und bestehende Hemmnisse beseitigt werden.
Anbieter von Online-Diensten sollen grundsätzlich dem nationalen Recht desjenigen Unionslandes unterliegen, in dem sie ihren Sitz haben. Die Richtlinie schreibt auch vor, dass die Verbraucher klare Angaben über die Identität der Anbieter und deren Adresse erhalten.
Die Unionsländer dürfen den elektronischen Handel über die Grenzen hinweg grundsätzlich zwar nicht behindern. Aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, der Volksgesundheit und des Verbraucherschutzes können sie allerdings bestimmte Beschränkungen auferlegen. Diese müssen aber "im Hinblick auf das verfolgte Schutzziel verhältnismäßig" sein und der EU-Kommission sowie dem Land, in dem der betroffene Anbieter seinen Sitz hat, mitgeteilt werden.