Musikindustrie klagt gegen Hyperlinks
Die Musikindustrie hat Berichten internationaler Medien zufolge in Australien einen weiteren Erfolg in ihrem Kampf gegen illegale Musikangebote im Internet erzielt.
Der in Queensland ansässige Betreiber einer Website soll laut einem Urteil gegen das Urheberrecht verstoßen haben, weil er auf andere Websites, auf denen urheberrechtlich geschützte Musikstücke zum Download angeboten wurden, verlinkt habe, berichtet der Online-Dienst "ZDnet Australia".
Auch der Provider, über den der Beklagte seine Website betrieben hat, sei für schuldig befunden worden. Über das Strafmaß soll in rund zwei Wochen entschieden werden.
Auch wenn der Beklagte nicht direkt illegale Musik angeboten, sondern nur mit Hyperlinks auf entsprechende Sites verwiesen habe, habe er sich nach Auffassung des Gerichts der Urheberrechtsverletzung schuldig gemacht, hieß es.
Im Jänner war etwa der Heise-Zeitschriften-Verlag im Auftrag der Musikindustrie aufgefordert worden, den Link zu einem Hersteller von DVD-Kopiersoftware zu entfernen. Gegen eine Einstweilige Verfügung will der Verlag noch in diesem Monat in München Berufung einlegen, da die Verfügung "eine verfassungswidrige Einschränkung der Pressefreiheit" sei.
Link auf Kopiertool-Hersteller verbotenAbmahnungen wegen Links
Laut Bericht handelt es sich dabei um das erste entsprechende Urteil in Australien. Auch in Deutschland mahnt derzeit die Musikindustrie Website-Betreiber ab, die auf "illegale" Download-Angebote verlinken.
Die jüngsten Adressaten sind Website-Betreiber, die auf die umstrittene russische Plattform "AllofMP3" verlinken.
