One legt bei Geschäftskunden zu
Bei Unternehmenskunden mit 20 bis 49 Mitarbeitern habe es gar einen Zuwachs von 75 Prozent gegeben, erklärte One-Chef Jorgen Bang-Jensen am Mittwoch. Hier habe man nun eine Marktabdeckung von 14 Prozent. Im Großkundengeschäft stieg der One-Anteil von zehn auf 13 Prozent.
Derzeit hat die Nummer drei am Markt insgesamt 1,65 Millionen Kunden, Kooperationen [etwa mit UPC] und die Diskont-Tochter Yesss mitgerechnet. Das sei ein Zuwachs von 100.000 Nutzern seit dem vergangenen Jahr.
Laut One gliedern sich die Marktanteile im Geschäftskundenbereich wie folgt auf: 61 Prozent mobilkom austria, 26 Prozent T-Mobile, 17 Prozent One, der Rest entfällt auf die weitere Anbieter. Die Zahlen stammen vom Marktforscher Integral, dass die Summe mehr als 100 Prozent ergibt, erkläre sich daraus, dass es bei der Integral-Befragung Mehrfachnennungen gegeben habe, so One.
20 Prozent des One-Umsatzes stammt aus dem Geschäftsbereich. Im Businesssektor sei es allerdings "nahezu unmöglich", bei Staatsbetrieben den Vorzug gegenüber der mobilkom austria zu erhalten, so Bang-Jensen.
One startet Radiostream für UMTS-HandysUMTS-Abdeckung 42 Prozent
Zuwächse hat One heuer auch im Privatkundenbereich verzeichnet. Genaue Zahlen nannte Bang-Jensen nicht. Der "enorme Preisdruck" habe in diesem Bereich jedoch zu einem "geringfügigen Rückgang" beim durchschnittlichen Kundenumsatz geführt.
Das größere Potenzial habe aber ohnedies der Geschäftsbereich, insbesondere mit der verstärkten Ausstattung von Beschäftigten mit Handys sowie bei der Nutzung von Datendiensten. Bisher habe man 3.000 UMTS-Datenkarten für Laptops verkauft.
Die UMTS-Abdeckung Österreichs durch das One-Netz betrage derzeit 42 Prozent, bis Jahresende sollen es 54 Prozent sein. Ob auch Niederösterreich künftig in den Genuss der schnellen Mobilfunkübertragung komme, hänge nicht zuletzt davon ab, ob die Mastenbesteuerung zurückgenommen werde.
Ansonsten müsse man möglicherweise auf den Zwischenschritt EDGE setzen. Dieser Standard erlaube den Einsatz weniger Masten, begründete Bang-Jensen derartige Überlegungen.
Er geht aber davon aus, dass die vor kurzem eingeführte Steuer ohnehin verfassungswidrig ist, da sie eine Besteuerung eines Dienstes sei, für den man schon einmal gezahlt habe - sprich die Frequenzgebühren für UMTS.
Handymasten-Steuer ist beschlossen
