Wettbewerb im Mobilfunk erwünscht
Wettbewerb durch neue Mobilfunk-Services ist nach einer Entscheidung der deutschen Regulierungsbehörde nicht nur zulässig, sondern "prinzipiell erwünscht".
Die Behörde wies am Dienstag in Bonn eine Beschwerde des Mobilfunkanbieters Mobilcom gegen das Billigangebot "simyo" des Netzbetreibers E-Plus zurück.
Mobilcom hatte nach Angaben der Regulierungsbehörde geltend gemacht, E-Plus hätte das Billigangebot nicht einführen dürfen, ohne vorher die Diensteanbieter in Kenntnis zu setzen und ihnen zu ermöglichen, zeitgleich eigene Angebote auf den Markt zu bringen.
Die Regulierungsbehörde mochte einer solchen Einschränkung nicht folgen. "Vorstoßender Wettbewerb" wie im Fall von "simyo" sei "ein prinzipiell wünschenswerter Ausdruck wettbewerbskonformen Verhaltens", erklärte der Präsident der Behörde, Matthias Kurth.
Bei dem Simyo-Angebot handele es sich nicht lediglich um einen neuen Tarif, sondern um eine Produktinnovation, unterstrich der Regulierer.
Durch den Verzicht auf kostenträchtige, bisher übliche Komfortmerkmale unterscheide es sich in wesentlichen Details von herkömmlichen Prepaid-Angeboten.
-Plus startet Mobilfunk-Billigmarke
