02.05.2000

DA CAPO

Bildquelle: FuZo

"Cyberterror, Kinderporno, Internet"

Wenige Tage nach den so genannten G-8-Staaten schaltet sich mit dem 41 Länder umfassenden Europarat ein weiteres internationales Gremium in die konzertierte Aktion zur geplanten Überwachung der gesamten digitalen Welt ein.

Der Entwurf einer "Konvention zur Cyber-Kriminalität" [Draft Convention on Cyber-crime] wird nicht ganz überraschend mit den Schlagworten "Cyberterroristen", "Kinderpornografie" und "kolossale Schäden" durch Hacker eingeleitet, kommt dann aber recht schnell auf den eigentlichen Punkt.

"Zur Diskussion stehen Computer-spezifische investigative Methoden", genauer gesagt "die Überwachung von Daten, die über Netzwerke" aller Art übertragen werden, wie es in der begleitenden Presseerklärung heißt.

Datenzugang beinah in Echtzeit

Wie im EU-Rechtshilfe-Übereinkommen und in so gut wie allen allen anderen Entwürfen, die sich mit Überwachung befassen, geht es bei diesem Entwurf des Europarats um Datenzugang und -austausch unter den Behörden möglichst nahe an der Echtzeit, was hier mit "expedited disclosure" etwa von "traffic data" umschrieben ist.

Ironischerweise verlangt Kapitel zwei, Sektion eins von allen 41 Mitgliedsstaaten, dass sie in ihren nationalen Gesetzen "illegales Überwachen" von "nicht öffentlicher Datenübertragung" ausdrücklich unter Strafe stellen. Dazu zählt auch das Abfangen "der elektromagnetischen Abstrahlung von Computern".

Illegalisierte Tools

An Problematischem enthält der Entwurf freilich noch etwas mehr. Artikel zwei stellt bereits "unberechtigten Zugang zu Computersystemen" als illegalen Akt dar, Artikel sechs würde in seiner momentanen Form den Besitz jedes Tools zur Netzwerkanalyse kriminalisieren.

Der Entwurf eines Übereinkommens zur Cyber-Kriminalität soll bis Ende des Jahres fertig gestellt sein. Das Ergebnis ist für die Mitglieder des Rats bindend.