Datenschutz für dynamische IP-Adressen
Der deutsche Internet-Anbieter T-Online darf Daten über die Internet-Verbindungen seiner Kunden nicht beliebig speichern.
Die dynamisch vergebenen IP-Adressen müssen gelöscht werden, sobald die für die Abrechnung notwendigen Daten erhoben sind, entschied das Amtsgericht Darmstadt in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Es folgte damit der Auffassung des deutschen Bundesbeauftragten für Datenschutz.
Das Gericht wies in seinen Urteilsgründen darauf hin, dass die Speicherung der Daten zur Verfolgung schwerwiegender Straftaten oder urheberrechtlicher Ansprüche durchaus sinnvoll sei.
Allerdings sei das mangels gesetzlicher Grundlage derzeit ohne einen konkreten Bezug auf einen Missbrauch nicht zulässig.
Dem Urteil zufolge darf T-Online nun zwar keine IP-Adressen mehr speichern, wohl aber sämtliche Abrechnungsdaten wie etwa Beginn und Ende der Verbindung sowie die übertragene Datenmenge. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Urteil [pdf-Format]
