Schriftsatz gegen Data-Retention

justiz
08.04.2008

43 europäische Bürgerrechtsorganisationen haben dem EU-Gerichtshof einen Schriftsatz zur Klage gegen die EU-Richtline zur Data-Retention vorgelegt.

Wie die deutsche Bürgerrechtsorganisation Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung [AK Vorrat] am Dienstag mitgeteilt hat, haben 43 Bürgerrechtsorganisationen und Berufsverbände aus elf Mitgliedsstaaten der EU den EU-Gerichtshof in einem Schriftsatz darum gebeten, die Richtlinie zur Data-Retention für unvereinbar mit den Grundrechten zu erklären.

Auch die österreichischen Organisationen Quintessenz und Vibe!at haben das Papier unterzeichnet.

Die Richtlinie zur Data-Retention verpflichtet Telefon- und Internet-Dienstleister zur mindestens sechsmonatigen verdachtsunabhängingen Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten ihrer Kunden. Insgesamt, so die Organisation, seien rund 500 Millionen Europäer von dieser Maßnahme betroffen.

Bezug auf Klage Irlands

Die Bürgerrechtler nehmen Bezug auf eine anhängige Nichtigkeitsklage Irlands, die bereits 2006 eingereicht wurde, sich aber auf rein juristisch-formale Gesichtspunkte der Maßnahme bezieht. Irland hat mittlerweile die Data-Retention selbst in einer sehr restriktiven Form umgesetzt.

Die Bürgerrechtler weisen darauf hin, dass die Richtline aber vor allem inhaltlich rechtswidrig sei. Sie verstoße unter anderem gegen das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens und der Korrespondenz, das Grundrecht auf unbefangene Meinungsäußerung und das Grundrecht der Betreiber auf Eigentumsschutz.