Anspruch auf Informationsfreiheit
Mitte Juni wurde im Rahmen eines Symposions am Wiener Juridicum die "Wiener Erklärung" präsentiert, die bereits von über 700 Personen online unterzeichnet wurde.
Die darin formulierten zehn Thesen zur Informationsfreiheit fordern eine Anpassung des Rechts an die technischen Entwicklungen, eine Reform des Urheberrechts und nach dem deutschen Vorbild die Schaffung eines durchsetzbaren Bürgerrechts auf Zugang zu staatlichen Informationen.
Ziel sei es, Entwicklungen, die in den letzten Jahren im Bereich des Urheberrechts und Datenschutzes passiert sind, juristisch zu kommentieren, meint Nikolaus Forgo, der an der Universität Wien den Universitätslehrgang für Informationsrecht und Rechtsinformation leitet und die Wiener Erklärung zum freien Informationszugang mit initiiert hat.
Er kritisiert den Trend, dass auf Grund technischer Fakten rechtliche Instrumentarien immer mehr in den Hintergrund gedrängt werden.
Die Wiener Erklärung sei kein politisches Programm, betont Forgo, der auch als Professor für Informationsrecht an der Universität Hannover tätig ist.
Wiener ErklärungFreie Werknutzung bedroht
Vielmehr skizzieren die zehn Thesen zur Informationsfreiheit, Maßnahmen, die den bestmöglichen Zugang zu Information und Wissen gewähren sollen.
"Freie Werknutzungen beschränken die Verwertungsrechte der UrheberInnen auch ohne deren Zustimmung im Interesse der Allgemeinheit. Sie haben sich als Instrument des Interessenausgleichs bewährt und sind vor ihrer Schwächung und Beseitigung durch technische Maßnahmen und deren rechtlichen Schutz zu bewahren." [aus "Wiener Erklärung"]
Im analogen Zeitalter war das Recht auf Privatkopie gang und gäbe.
Da den Verwertern nun das Recht eingeräumt wird, ihre Urheberrechte durch technische Maßnahmen zu schützen - Stichwort Kopierschutz -, wird das Recht auf freie Werknutzung faktisch eingeschränkt, so Forgo.
Denn der Gegenseite, also den Nutzern, wird untersagt, diese technischen Maßnahmen zu umgehen.
Wird die Vervielfältigung digitalisierter Information technisch beschränkt, etwa durch Digital-Rights-Management-Systeme, entstehen auch datenschutzrechtliche Probleme, verweist Forgo auf die Zusammenhänge, die in einer digitalisierten Welt an vielen Ecken zu beobachten sind.
In Großbritannien ist seit dem Jahr 2000 der "Freedom of Information Act" in Kraft. Dieses Gesetz räumt den Bürgern das Recht ein, bei öffentlichen Einrichtungen und Behörden Zugang zu jeglicher Information zu erhalten.
Freedom of Information Act 2000Informationsfreiheitsgesetz
In Deutschland wurde Anfang Juni ein Informationsfreiheitsgesetz mit rot-grüner Mehrheit im Bundestag verabschiedet. Das von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Gesetz soll Bürgern einen Rechtsanspruch gegenüber Behörden auf Zugang zu amtlichen Informationen gewähren.
Einen derartigen Rechtsanspruch gibt es in Österreich nicht.
Das entsprechende Gesetz heißt "Auskunftspflicht" und stammt aus einer Zeit, in der man von der Digitalisierung und Vernetzung der Information noch nichts wusste, so Forgo.
"Informationsfreiheit bedeutet aber, dass Sie als Bürger oder Bürgerin einen Anspruch erhalten, dass der Staat Ihnen Daten zur Verfügung stellen muss, weil Sie Interesse daran haben, etwa weil Sie eine Diplomarbeit schreiben oder Sie einfach wissen wollen, wie viel Blei in der Luft ist."
Sonntag, 22.30 im Ö1-Magazin "matrix"
Die E-Card soll den Papierberg bei Arbeitgebern, Krankenkassen
und Ärzten eindämmen und in Zukunft - mit einer elektronischen
Signatur versehen - auch gleich als Bürgerkarte für das E-Government
dienen. Bei den Datenschützern schrillen jedoch die Alarmglocken.
Sie meinen, dass die Gesundheitskarte noch immer am Datenschutz
krankt. Sonja Bettel hat nachgefragt, wie sicher das
Gesundheits-Informationsnetz ist und wie sich die Karte bisher
bewährt hat.
Die E-Card und der DatenschutzApotheken-Software checkt Verträglichkeit
Durch eine von einer Österreichischen Projektgruppe entwickelte
Software können Apotheker auf eine Datenbank zugreifen, die
Informationen über die Zusammensetzung von Medikamenten enthält.
Gibt es Auffälligkeiten bei der Einnahme, können sie sich beratend
einschalten. Das Projekt wurde im vergangenen Herbst in rund 150
Apotheken in ganz Österreich gestartet, vorwiegend in Wien und
Niederösterreich. Über 10.000 Patienten lassen mittlerweile auf
freiwilliger Basis überprüfen, ob sich die von ihnen eingenommenen
Tabletten und Säfte miteinander vertragen. Projektinitiator
Christian Wurstbauer hat sich mit Eva Jankl über die Möglichkeiten,
die sich durch die technische Dosierung eröffnen, unterhalten.
"Matrix" zum Download für Ö1-Clubmitglieder
