Mehr Datenschutz für EU-Bürger gefordert

deutschland
03.04.2008

Die Datensammlung des Ausländerzentralregisters in Deutschland steht auf der Kippe. Ein Österreicher hatte die Löschung seines Eintrags verlangt.

Der höchste Gutachter des Europäischen Gerichtshofs [EuGH] hält die Speicherung personenbezogener Daten von EU-Bürgern in der Kartei für rechtswidrig. Sie sei mit dem EU-Recht nicht vereinbar, erklärte Generalanwalt Poiares Maduro am Donnerstag in Luxemburg in seinem Schlussantrag zu einem entsprechenden Rechtsstreit.

Klare Grenzen setzen

Maduro meint, deutsche Behörden dürften von EU-Bürgern für eine Anmeldebescheinigung nur die Angaben aus Pass oder Personalausweis sowie aus den Unterlagen zu Arbeit, Studium oder finanziellen Mitteln speichern.

Die Speicherung und Verarbeitung anderer Angaben widerspreche der Datenschutzrichtlinie und dem Verbot einer Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit, wenn auch andere Behörden auf die Informationen zugreifen können.

Österreicher verlangte Löschung

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hatte den EuGH um eine Vorabentscheidung gebeten, nachdem ein Österreicher die Löschung der ihn betreffenden Daten im Ausländerzentralregister verlangt hatte. Die Meinung des Generalanwalts ist für die EU-Richter zwar nicht bindend, meist folgt der EuGH aber dessen Beurteilung.

(dpa)