Mobilfunker müssen Gebühren senken

deutschland
03.04.2008

Klage gegen Regulierer abgewiesen

Die deutschen Mobilfunknetzbetreiber müssen sich mit den gesenkten Gebühren für die Weiterleitung von Gesprächen aus anderen Netzen abfinden.

Terminierungsentgelte dürfen reguliert werden

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig wies eine Klage von T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 ab, die sich gegen die von der Bundesnetzagentur angeordneten Gebührensenkung gerichtet hatte. Die Behörde durfte die Terminierungsentgelte regulieren, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Die vier Netzbetreiber hatten mit ihren Klagen gegen die Bundesnetzagentur in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Köln Erfolg gehabt. Die Behörde ging aber in Revision.

Mit Eilanträgen wollten die Netzbetreiber daraufhin die Vorgaben der Netzagentur bis zu einer endgültigen Entscheidung außer Kraft setzen, scheiterten damit aber beim Bundesverwaltungsgericht.

(APA | Reuters)