05.06.2005

MATRIX FORUM

Diskussion über Mediengesetz-Novelle

Groß war die Aufregung, als am 12. Mai der Nationalrat einstimmig eine Novelle zum Mediengesetz verabschiedet hat, die ab 1. Juli 2005 in Kraft tritt.

Kernpunkt ist, dass die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes auch auf das Internet bzw. andere elektronische Medien angewendet werden können. So wird etwa klargestellt, dass auf einer Website, die "über die Darstellung des persönlichen Lebensbereichs des Inhabers hinausgeht und deren Informationsgehalt geeignet ist, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen", Gegendarstellungen veröffentlicht werden müssen und die Pflicht zur Offenlegung besteht, also Name und Wohnort angegeben werden müssen. Das gilt auch für Weblogs.

Die Web-Community ist geschockt und in Aufruhr. Bisher galt der Online-Space als Raum, der sich den Maßstäben der übrigen Welt mehr oder weniger entziehen konnte.

Doch wann beeinflussen Einträge in Foren, Weblogs und Wikis die öffentliche Meinungsbildung? Reicht es aus, wenn auf der Website eines Gärtnereibetriebes umweltpolitische Themen erörtert werden und in einem Weblog homosexuelle Paare das Recht auf Eheschließung fordern?

Pro & Kontra

Der Rechtsanwalt Thomas Höhne, der in der Arbeitsgruppe zur Gesetzesnovelle mitgearbeitet hat, erklärt die Intention des Gesetzgebers: "Es kann ja wohl nicht sein, dass jemand, dem in einer Zeitung etwas vorgeworfen wird, das nachweislich nicht den Tatsachen entspricht, sich dagegen wehren kann, wenn diese Verleumdung aber im Internet erscheint, in einer Online-Zeitung oder auch auf einer privaten Website, dass man dort nichts dagegen unternehmen kann."

Franz Schmidbauer, Richter am Landesgericht Salzburg, Webmaster der Österreichischen Richtervereinigung und Betreiber der Website "internet4jurists.at", steht der Novelle zum Mediengesetz sehr kritisch gegenüber. "In Fällen wie Ehrenbeleidigung braucht man kein Mediengesetz, um den Täter zu verfolgen."

Bei der "Offenlegungspflicht" gehe es darum, dass etwa Zeitungen ihre grundlegende Richtung und die Beteiligungen offen legen müssen, damit sich der Medienkonsument ein Bild machen kann, wer hinter dem Medium steckt.

Namensschilder für Blogger

Vor allem in der Veröffentlichung des eigenen Namens plus Wohnort sieht Matthias Platzer, Geschäftsführer des Weblog-Hostingservices Knallgrau, eine Bedrohung der neuen Kommunikationskultur.

"Weblogs werden in diesem Gesetz als Publikation betrachtet und sind eigentlich Kommunikation. So wie man sich am Abend trifft, wird auch in Weblogs über sinnloses Zeug genauso wie über politisch hoch relevantes Zeug diskutiert. Hier jetzt zu sagen, ab morgen müssen wir alle Namensschilder tragen, ist unangemessen."

"Lösungen" finden sich immer

Liz Haas ist Netzkünstlerin und Mitinitiatorin des Online-Projekts ubermorgen, das für die Website "Vote Auction" bei der diesjährigen Ars Electronica auch mit einem Anerkennungspreis ausgezeichnet wird.

"Lizvlx", so ihr Künstlername. ist mit dem Impressum bisher künstlerisch kreativ umgegangen: "Wenn ich bei einem Medienkunstprojekt hinschreibe, das ist vom internationalen Konsortium ubermorgen mit seinen Branches in Bulgarien, New York und Wien, dann hat das eine andere Glaubwürdigkeit, als wenn ich es mit Liz Haas kennzeichne. Da geht es nicht um Vertuschung, sondern um Inszenierung. Und ich denke, Inszenierung sollte jedem möglich sein."

Heute, 22.30 Uhr, im Ö1-Magazin "matrix"

Es diskutieren ein Jurist, der das Gesetz

mitentwickelt hat, ein Richter, der der

Gesetzesnovelle recht kritisch

gegenübersteht, eine Web-Aktivistin, die

mit dem Impressum bisher künstlerisch

kreativ umgegangen ist und ein Vertreter