Diskussion über Mediengesetz-Novelle
Groß war die Aufregung, als am 12. Mai der Nationalrat einstimmig eine Novelle zum Mediengesetz verabschiedet hat, die ab 1. Juli 2005 in Kraft tritt.
Kernpunkt ist, dass die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes auch auf das Internet bzw. andere elektronische Medien angewendet werden können. So wird etwa klargestellt, dass auf einer Website, die "über die Darstellung des persönlichen Lebensbereichs des Inhabers hinausgeht und deren Informationsgehalt geeignet ist, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen", Gegendarstellungen veröffentlicht werden müssen und die Pflicht zur Offenlegung besteht, also Name und Wohnort angegeben werden müssen. Das gilt auch für Weblogs.
Die Web-Community ist geschockt und in Aufruhr. Bisher galt der Online-Space als Raum, der sich den Maßstäben der übrigen Welt mehr oder weniger entziehen konnte.
Doch wann beeinflussen Einträge in Foren, Weblogs und Wikis die öffentliche Meinungsbildung? Reicht es aus, wenn auf der Website eines Gärtnereibetriebes umweltpolitische Themen erörtert werden und in einem Weblog homosexuelle Paare das Recht auf Eheschließung fordern?
Weblogs, die das Tagesgeschehen oder spezielle Themengebiete kommentieren, fallen nach dieser Definition jedenfalls klar unter die strengeren Bestimmungen. Doch lassen sich "Digital Communities" und private Kommunikationsinfrastrukturen wie Medienunternehmen begreifen und behandeln?
Mit der Mediengesetznovelle 2005 wird Österreich ein Volk von MedieninhabernPro & Kontra
Der Rechtsanwalt Thomas Höhne, der in der Arbeitsgruppe zur Gesetzesnovelle mitgearbeitet hat, erklärt die Intention des Gesetzgebers: "Es kann ja wohl nicht sein, dass jemand, dem in einer Zeitung etwas vorgeworfen wird, das nachweislich nicht den Tatsachen entspricht, sich dagegen wehren kann, wenn diese Verleumdung aber im Internet erscheint, in einer Online-Zeitung oder auch auf einer privaten Website, dass man dort nichts dagegen unternehmen kann."
Franz Schmidbauer, Richter am Landesgericht Salzburg, Webmaster der Österreichischen Richtervereinigung und Betreiber der Website "internet4jurists.at", steht der Novelle zum Mediengesetz sehr kritisch gegenüber. "In Fällen wie Ehrenbeleidigung braucht man kein Mediengesetz, um den Täter zu verfolgen."
Bei der "Offenlegungspflicht" gehe es darum, dass etwa Zeitungen ihre grundlegende Richtung und die Beteiligungen offen legen müssen, damit sich der Medienkonsument ein Bild machen kann, wer hinter dem Medium steckt.
"Aber dass ein kleiner Anbieter oder eine private Website jetzt auch Offenlegung betreiben muss, nur weil da Gedanken zu gesellschaftspolitischen Themen geäußert werden, sei völlig sinnlos und weit über das Ziel hinausgeschossen", so Schmidbauer.
internet4jurists.atNamensschilder für Blogger
Vor allem in der Veröffentlichung des eigenen Namens plus Wohnort sieht Matthias Platzer, Geschäftsführer des Weblog-Hostingservices Knallgrau, eine Bedrohung der neuen Kommunikationskultur.
"Weblogs werden in diesem Gesetz als Publikation betrachtet und sind eigentlich Kommunikation. So wie man sich am Abend trifft, wird auch in Weblogs über sinnloses Zeug genauso wie über politisch hoch relevantes Zeug diskutiert. Hier jetzt zu sagen, ab morgen müssen wir alle Namensschilder tragen, ist unangemessen."
Im Unterschied zum Offline-Gespräch im Beisl hat alles, was in Weblogs geschrieben wird, eine permante URL, unter der jeder Text immer abrufbar ist. "Diese Form der Kommunikation hinterlässt im Netz Spuren, das heißt mein künftiger Chef kann in zehn Jahren meinen Namen im Google eingeben und hat dann meine Lebensgeschichte, kann nachlesen, welche Freunde ich hatte und welche persönliche Meinungen ich vertreten habe."
Mehr dazu bei ORF.atDeshalb seien "Namensschilder" sehr problematisch und viele Blogger verwenden bislang Pseudonyme, so Platzer.
Impressumspflicht für Weblogs?"Lösungen" finden sich immer
Liz Haas ist Netzkünstlerin und Mitinitiatorin des Online-Projekts ubermorgen, das für die Website "Vote Auction" bei der diesjährigen Ars Electronica auch mit einem Anerkennungspreis ausgezeichnet wird.
"Lizvlx", so ihr Künstlername. ist mit dem Impressum bisher künstlerisch kreativ umgegangen: "Wenn ich bei einem Medienkunstprojekt hinschreibe, das ist vom internationalen Konsortium ubermorgen mit seinen Branches in Bulgarien, New York und Wien, dann hat das eine andere Glaubwürdigkeit, als wenn ich es mit Liz Haas kennzeichne. Da geht es nicht um Vertuschung, sondern um Inszenierung. Und ich denke, Inszenierung sollte jedem möglich sein."
User, die sich auskennen, werde das Gesetz nicht einschüchtern, so Haas. "Ich kann ja auch ein Impressum in so einer kleinen Minischrift schreiben, dass es niemand lesen kann. Es gibt immer Tricks, mit denen man sich helfen kann."
ubermorgen.comHeute, 22.30 Uhr, im Ö1-Magazin "matrix"
Es diskutieren ein Jurist, der das Gesetz
mitentwickelt hat, ein Richter, der der
Gesetzesnovelle recht kritisch
gegenübersteht, eine Web-Aktivistin, die
mit dem Impressum bisher künstlerisch
kreativ umgegangen ist und ein Vertreter
