MP3.com verliert gegen Musikindustrie
Ein amerikanisches Gericht hat entschieden, dass die Online-Firma MP3.com bei der
Bereitstellung von Musik im Internet gegen die Urheberrechte von Musikverlagen verstoßen hat.
Ein Bundesrichter in New York erklärte am Freitag, MP3.com müsse für die Verletzung dieser Rechte haften. Er werde seine Auffassung voraussichtlich in den kommenden zwei Wochen schriftlich darlegen.
MP3.com stellt registrierten Nutzern im Internet digitale Kopien von Musik-CDs
zur Verfügung. Im Januar hatten Time Warner, Sony Music, Seagram, Universal Music, die Bertelsmann-Tochter BMG und andere Musikfirmen das Unternehmen deswegen verklagt.

Berufung
MP3.com-Chef Michael Robertson sagte nach dem Urteil, die Gerichtsentscheidung beeinträchtige die Chancen eines seriösen Auslieferungs-Systems für Musik gegenüber Systemen, bei denen Künstler und Rechte-Inhaber nicht entschädigt würden. Sein Unternehmen plane, Berufung gegen das Urteil einzulegen.
MP3.com bietet Internet-Nutzern die Möglichkeit, die Musik von Compact Disks online zu speichern und beliebig oft
abzuhören. Dazu hat die Firma nach eigenen Angaben auf einer Datenbank Musik-CDs von über 4.000 Firmen gespeichert. Web-Nutzer können sich unter der Internet-Adresse my.mp3.com registrieren und dort einen persönlichen Online-Musik-Speicher anlegen. Dazu müssen sie allerdings die originale Musik-CD in das Laufwerk ihres Computers einlegen.
Ein MP3-Computerprogramm erkennt den Titel dieser CD und lädt deren digitale Kopie aus der MP3.com-Datenbank in den Online-Musik-Speicher des Nutzers. Nach Eingabe eines Passwortes kann der Nutzer seine digitale Musiksammlung auf jedem Computer mit Internet-Anschluss abspielen, ohne dabei die entsprechenden CDs benutzen zu müssen.

Bei dem Prozess in New York ging es um die Frage, ob die Einrichtung der MP3.com-Datenbank gegen die Urheberrechte der Musikverlage verstoßen hat, die die Original-CDs produzieren.
Der Rechtsprofessor Steven Hetcher von der Vanderbildt-Univerität in Nashville im US-Bundesstaat Tennessee sagte, die MP3.com-Datenbank verletze die Rechte der Verlage, weil sie ohne deren Erlaubnis angelegt worden sei und kommerziell genutzt werde. Dabei spiele es keine Rolle, wie viele Menschen die Datenbank tatsächlich nutzten.
Die Folgen des Urteils
MP3.com-Chef Robertson sagte, er rechne damit, dass sein Unternehmen in den nächsten Tagen per Anordnung gezwungen werde, die Musik der vor Gericht erfolgreichen Plattenfirmen aus seiner Datenbank zu entfernen.
MP3.com werde dieser Aufforderung nachkommen. Die Folgen des Gerichtsurteils für die Firma könnten erst eingeschätzt werden, wenn die schriftliche Stellungnahme des Richters vorliege. Analysten erklärten, der Schaden könne bis zu sechs Milliarden Euro betragen. Die Aktie des Unternehmens aus dem kalifornischen San Diego verlor nach dem Urteil am Freitag fast 40 Prozent ihres Wertes.
Rückschlag
MP3.com-Präsident Robin Richards erklärte, das Urteil sei ein Rückschlag, man werde den Kampf jedoch nicht aufgeben. Er verwies darauf, dass die Firma mit der Website my.mp3.com kein Geld verdiene. 80 Prozent der Einkünfte stammten aus Werbeeinnahmen. Die CD-Kopien von Firmen, die nicht am Prozess gegen MP3.com beteiligt waren, könnten weiter online genutzt werden.
Die Musikindustrie ist in den vergangenen Monaten scharf gegen Produkt-Piraterie vorgegangen, die dank der Technologie MP3 wesentlich einfacher geworden ist.
Mit Hilfe von MP3 können Musikaufnahmen zu kompakten Dateien verkleinert und so über das World Wide Web übertragen werden. Außerdem können MP3-Dateien auf normalen Personalcomputern gespeichert und leicht vervielfältigt werden.
Der Verband der amerikanischen Aufnahmestudios äußerte sich in einer Stellungnahme zu dem Urteil zufrieden.
