Rechtsstreit um Markenartikel auf eBay
Hersteller darf Verkauf untersagen
Hersteller von Markenartikeln dürfen laut einem Bericht des deutschen Nachrichtenmagazins "Focus" [Artikel nicht online] den Verkauf ihrer Produkte auf der Internet-Auktionsplattform eBay womöglich untersagen.
Da eBay nicht das Ambiente eines Fachgeschäfts biete, könne der dortige Handel vom Hersteller verboten werden, urteilte das Landgericht Mannheim. Verstoße der Händler gegen das Urteil, dürfe ihn der Hersteller vom Vertrieb ausschließen. Geklagt hatte der Hersteller der Scout-Schultaschen, die Frankenthaler Firma Sternjakob.
Widersprüchliche Entscheidungen
Allerdings hatte vor einem halben Jahr das Landgericht Berlin in einem anderen Scout-Fall den eBay-Boykott als unrechtmäßige Wettbewerbseinschränkung verurteilt. Angesichts der widersprüchlichen Urteile dürfte sich eine endgültige juristische Klärung daher weiter hinziehen.
"Angesichts der beiden widersprüchlichen Entscheidungen ist das Ende gerichtlicher Auseinandersetzungen nicht absehbar", erklärte der Rechtsanwalt der beiden Verkäufer, Oliver Spieker.
(APA | AFP | dpa)
