"Warnschuss" für Platter
Für den Menschenrechtsexperten Christian Schmaus hat das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung Signalwirkung für Österreich.
Der Jurist des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte sieht in der Mitte März veröffentlichten einstweiligen Anordnung des deutschen Bundesverfassungsgerichts zumindest einen "Warnschuss" für Innenminister Günther Platter [ÖVP], der - im Gegensatz zum Infrastrukturministerium - die Daten ein Jahr lang gespeichert sehen will. Schmaus plädiert für eine Minimalumsetzung der EU-Richtlinie mit einer Speicherdauer von sechs Monaten.
"Es wäre sinnvoll, mit Blick auf Deutschland zu sehen, wie sich die Situation weiterentwickelt", fordert Schmaus Geduld. Nach dem dort verkündeten Eilbeschluss des Bundesverfassungsgerichts dürfen die Daten zwar ein halbes Jahr lang gespeichert werden. Sie dürften jedoch nur für Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat an die Behörden weitergeleitet werden.
In Österreich besteht noch keine Einigkeit über den Strafrahmen, aber auch hier solle "unbedingt erst nach einer richterlichen Genehmigung" gefragt werden, so Schmaus.
Parallelen zulässig
Für den Juristen sind Parallelen zu Deutschland zulässig, da die Grundrechte in beiden Staaten vergleichbar seien. Grundsätzlich sieht er diese durch die umstrittene Speicherung von Kommunikationsdaten in Gefahr - nicht zuletzt, weil dadurch jede Person pauschal für verdächtig erklärt werde.
Herausnahme von "sensiblen Daten"
Herausgenommen werden sollten aus dem Gesetzesentwurf besonders geschützte Kommunikationsbereiche wie etwa Gespräche mit dem Arzt oder einem Seelsorger. Schmaus spricht von "sensiblen Daten", die die privateste Sphäre betreffen. Zu den "Nebenwirkungen" könnte sonst ein gewisser "Einschüchterungseffekt" zählen - zulasten des Kommunikationsverhaltens.
"Im stillen Kämmerlein"
Was Schmaus noch stört: Dass an der Umsetzung der EG-Richtlinie seit jeher im stillen Kämmerlein gearbeitet worden sei - ohne große öffentliche Diskussion. Aus diesem Grund sei auch die Haltung der Öffentlichkeit gegenüber der Vorratsdatenspeicherung - der Name "Data-Retention" ist auch nicht weniger sperrig - eher eine gleichgültige.
Und so würden auch kaum Informationen über die Umsetzung der Richtlinie - in Österreich überwiegend im Telekommunikationsgesetz geregelt - bekanntwerden. "Je genauer, desto besser", wünscht sich Schmaus zumindest ein gut ausgearbeitetes Gesetz. So müsse klar definiert werden, wer aus den gespeicherten Daten abfragen darf und wer nicht.
In Österreich wartet die Bundesregierung derzeit bei der Umsetzung der EG-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten ab. Wirtschaft und Bürgerrechtler forderten vor kurzem einen Stopp der "Überwachungslawine".
Umweg Sicherheitspolizeigesetz
Welche Bestimmungen auch immer bei der Umsetzung der EG-Richtlinie zur Data-Retention zum Tragen kommen mögen - allein die Verpflichtung der Provider zur Speicherung der Verbindungsdaten genügt bei derzeitiger Gesetzeslage, um der Polizei den vollen Zugriff auf die Daten zu ermöglichen.
Möglich wird das durch die am 6. Dezember 2007 als letzter Tagesordnungspunkt und ohne Konsultation im Innenausschuss von SPÖ und ÖVP durch den Nationalrat gedrückte Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes [SPG], in deren Rahmen es der Polizei ermöglicht wird, bei - selbst ad hoc definierten - Gefahrenzuständen ohne richterlichen Beschluss und ohne Verpflichtung zur nachträglichen Information der Betroffenen auf Handystandortdaten und IP-Adressen zuzugreifen.
Die SPG-Novelle entfaltet erst im Zusammenspiel mit der Data-Retention ihr volles Potenzial, da erst die Data-Retention die Provider zur detaillierten Speicherung besagter Kontaktdaten und zur Bereithaltung gegenüber den Behörden verpflichtet.
Betroffene Provider [T-Mobile, Silver Server] und die Wiener Grüne Marie Ringler sind gegen die SPG-Novelle bereits vor den Verfassungsgerichtshof gezogen.
(APA)
