Etappensieg fürs Bundesheer vor Gericht
Nachdem die Republik Österreich im März die Klage gegen den Unternehmer Harald Koch aus Schwanberg wegen der Internet-Domain "bundesheer.com" zurückgenommen hatte, entschied jetzt das Landesgericht Innsbruck im Streitfall um die Verwendung der Domain "bundesheer.at" zu Gunsten des Bundesheeres.
Der Tiroler Gerhard Egger darf auf seiner Homepage "www.bundesheer.at" bis zum endgültigen Urteil nichts mehr veröffentlichen, was mit der Landesverteidigung zu tun hat.

Gerhard Egger kündigt auf der Site "bundesheer.at" an, "in Kürze die freie und unabhängige Plattform zum Thema 'Neutralität und Bundesheer'" veröffentlichen zu wollen.
Dies hat das Gericht jetzt einstweilig untersagt, weil der Domain-Name zu Verwechslungen mit der offiziellen Homepage des Bundesheeres führt.
Harald Koch hat die Domain "bundesheer.com" inzwischen durch Übertragung an eine amerikanische Firma dem österreichischen Rechtssystem entzogen.