04.05.2005

GENF

Holocaust-Klage gegen IBM zurückgewiesen

In einem langjährigen Rechtsstreit um eine angebliche Verstrickung des US-Computerkonzerns IBM in den Holocaust hat eine Gruppe von Sinti und Roma vorerst eine Niederlage hinnehmen müssen.

Ein Gericht in Genf habe die Klage von vier Deutschen und Franzosen sowie eines polnischstämmigen Schweden wegen Verjährung des Falls abgelehnt, sagte der Anwalt Henri-Philippe Sambuc am Dienstag. Er kündigte Berufung an.

Die internationale Sinti- und Roma-Interessenvertretung GIRCA hatte 2001 im Namen der fünf Angehörigen von KZ-Opfern Klage gegen IBM mit der Begründung eingereicht, Lochkartenmaschinen der deutschen Tochter des Konzerns hätten den Nazis zu einer effizienteren Organisation der Tötung in Konzentrationslagern verholfen. IBM weist die Vorwürfe als unbegründet zurück.

Die Gruppe klagt auf "moralische Wiedergutmachung" und umgerechnet 15.500 Euro für jeden der fünf Einzelkläger.

Tochtergesellschaft von Nazis übernommen

IBM hatte wiederholt betont, die damalige Tochtergesellschaft sei von den Nazis übernommen worden; die Mutterfirma sei nicht für die Verwendung der Lochkartensysteme zuständig. GIRCA zufolge hielt das US-Unternehmen aber auch nach der Übernahme den Kontakt zu seinen Kunden.

Nach Schweizer Recht muss GIRCA innerhalb von 30 Tagen Berufung einlegen. Die Gruppe könnte bis zur höchsten Instanz, dem Schweizer Bundesgericht, klagen. Schätzungen zufolge töteten die Nazis rund 600.000 Sinti und Roma. Interessenverbände sprechen von rund 1,5 Millionen Opfern.