SPÖ begrüßt deutsches Vorratsdaten-Urteil
Kein "privatrechtliches Fahndungsinstrument"
In einer Aussendung hat SPÖ-Konsumentenschutzsprecher und Vorsitzender des Datenschutzrates, Johann Maier, am Samstag die Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland durch ein Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts begrüßt.
"Wir haben die anlasslose und verdachtsunabhängige Datenspeicherung immer abgelehnt, da dies dem europäischen Datenschutzrecht widerspricht", erklärte Maier. Die entsprechende EU-Richtlinie müsse auf niedrigstem Niveau umgesetzt werden, das bedeute, es müssten die Grundrechtsbeeinträchtigungen so gering wie möglich gehalten werden, so Maier weiter.
Nicht für Urheberrechtsverletzungen
Österreich müsse sich bei der Umsetzung zudem ausschließlich am Ziel und Zweck der Richtlinie, nämlich Bekämpfung von Terrorismus und organisierte Kriminalität, orientieren.
Die gespeicherten Daten dürften auch nicht zur Verfolgung von Bagatelldelikten oder zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche, etwa bei Urheberrechtsverstößen, verwendet werden, erklärte Maier weiter.
Klargestellt werden müsse auch, dass es zukünftig keinen Auskunftsanspruch von Rechteinhabern gegenüber Providern geben wird. "Die Vorratsdatenspeicherung darf zu keinem privatrechtlichen Fahndungsinstrument werden", forderte Maier.
Auch solle sich Österreich an der von der EU vorgesehenen Speicheruntergrenze von sechs Monaten orientieren, bekräftigte Maier die SPÖ-Linie. Innenminister Günther Platter [ÖVP] will die Daten lieber ein Jahr lang speichern.
(APA)
