Poker um Strafe für Microsoft
Bundesrichter Thomas Jackson hat die Kläger im Microsoft-Kartellprozess [das US-Justizministerium und 19 Bundesstaaten] aufgefordert, bis morgen Strafen vorzuschlagen. Dabei scheinen sich die klagenden Parteien längst nicht so einig zu sein, wie dies in Pressemeldungen vom Anfang der Woche berichtet wurde.
Das Justizministerium will offensichtlich erreichen, dass Microsoft gezwungen wird, das Betriebssystem Windows vom Rest des Unternehmens abzuspalten. Eine zweite Firma würde den Bereich Anwendungssoftware erhalten. Möglich wäre nach diesem Szenario auch die Abspaltung der Internetgeschäfte in eine dritte Gesellschaft.
Unter den 19 ebenfalls klagenden Bundesstaaten wird unterdessen noch um eine Mehrheit gepokert, wobei sich allerdings eine Entscheidung für die Position des Justizministeriums abzeichnet.
Klare Gegener der Aufteilungspläne sind Ohio, Kansas, Illinois, Florida und Maryland. Die zuständigen Behörden in Kalifornien und einigen anderen Bundesstaaten sind sich offensichtlich noch uneinig.
Die klaren Befürworter der Forderung des Justizministeriums [New York, Iowa, Connecticut und Wisconsin] betreiben derzeit eine Lobby-Kampagne, um die unentschiedenen Staaten auf ihre Seite zu ziehen.
Prozessfahrplan
Microsoft hat bis 10. Mai Zeit, auf die Strafvorschläge zu
antworten. Daraufhin ist wieder die Klägerseite am Zug. Sie muss bis
zum 17. Mai die Antwort auf die Antwort geben. Eine große Anhörung
soll am 24. Mai erfolgen.

Sollten die Kläger sich auf die Forderung nach einer Aufteilung Microsofts einigen, wird allgemein erwartet, dass Microsoft sich mehr Zeit als bisher vorgesehen für seine Erwiderung ausbittet. Sollte Richter Jackson dem stattgeben, würde sich das gesamte Verfahren doch weiter verzögern und ein Spruch der ersten Instanz nicht vor Juli fallen.
Microsoft-Chef Steve Ballmer betonte gestern gegenüber der Zeitung "Mercury News" noch einmal, dass eine Aufteilung des Konzerns für ihn schlicht undenkbar sei. So weigerte er sich, auf die Frage zu antworten, welchen der entstehenden Unternehmensteile er im Falle einer Spaltung leiten wolle.