EU einigt sich bei Strafregister-Vernetzung
Die 25 EU-Staaten haben bei der elektronischen Vernetzung ihrer Strafregister eine Einigung erzielt. Informationen über verurteilte Straftäter sollen künftig rasch und unkompliziert ausgetauscht werden, indem jedes EU-Land alle Verurteilungen der eigenen Staatsbürger speichert - auch wenn diese im Ausland erfolgt sind.
Dabei sollen die ausländischen Verurteilungen unverändert in das Strafregister übernommen werden.
Darauf einigten sich die Justizminister der 25 EU-Staaten am Donnerstag in Luxemburg, wie der Ratsvorsitzende Luc Frieden vor der Presse mitteilte. Das sei "ein wichtiger Schritt zur Realisierung eines europäischen Rechtsraumes", so Frieden.
Basis für die neuen Bestimmungen wird ein Pilotprojekt sein, das bereits zwischen Deutschland, Frankreich, Spanien und Belgien läuft.
Strafregister-Vernetzung wird konkretVorschläge der EU-Kommission
Über Verurteilungen von Bürgern von Drittstaaten werde ein zentralisierter Index erstellt. Die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries hofft, dass mit dem neuen System in Zukunft innerhalb eines Tages geklärt werden kann, ob eine Person schon in der EU verurteilt worden ist.
Nun müsse nur noch sichergestellt werden, dass das Heimatland verlässlich über Verurteilungen seiner Bürger in anderen EU-Ländern informiert werde, skizzierte Frieden die noch offene Arbeit.
Die EU-Kommission werde in zwei Monaten konkrete Vorschläge für die Umsetzung der Beschlüsse vorlegen, versprach der italienische EU-Kommissar Franco Frattini.
