Telekom-Markt mit "kleineren" Problemen
Die EU-Kommission hat wie bereits berichtet ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich und neun andere Mitgliedsstaaten wegen fehlender Umsetzung der Telekommunikationsvorschriften eingeleitet.
Wie die EU-Behörde am Donnerstag in Brüssel mitteilte, wird sie die Umsetzung erneut im Sommer überprüfen und bis Jahresende allenfalls weitere Schritte in dem EU-Verfahren setzen.
In Kommissionskreisen wird betont, dass es sich im Falle Österreichs um "keine gravierenden", aber "einige kleinere Probleme" handelt.
Konkret beanstandet die Kommission, dass die Unparteilichkeit der Telekom-Regulierungsbehörde nicht ausdrücklich im Telekom-Gesetz verankert ist.
Vertragsverletzungsverfahren hat die Kommission weiters gegen Deutschland, Italien, Lettland, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, die Slowakei und Finnland eröffnet. Die EU-Behörde kann in weiterer Folge eine begründete Stellungnahme an die betroffenen Staaten schicken, bevor sie eine Klage vor dem EU-Gerichtshof in Luxemburg einreicht.
EU beharrt auf Telekom-MarktöffnungMehr Zusammenarbeit gewünscht
Weiters verlangt die EU-Kommission, dass die nationalen Regulierungsbehörden mit den Wettbewerbsbehörden zusammenarbeiten, was im Falle Österreichs laut Brüssel ebenfalls nicht gesetzlich festgeschrieben ist.
Ein weiterer Beschwerdepunkt betrifft die von der EU-Kommission geforderte sofortige Umsetzung von Entscheidungen der Telekom-Regulierungsbehörden. In Österreich habe die Berufung dagegen aufschiebende Wirkung, bemängelt die Kommission. Unzureichend umgesetzt hat Österreich den Angaben zufolge auch die EU-Vorschriften gegen Spam.
In Deutschland sind die Bedenken der EU-Kommission gravierender. Die gesetzlichen Befugnisse der deutschen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post [RegTp] bei der Tarifgestaltung seien zu eingeengt, lautet der Vorwurf der EU-Kommission.
