EU-Regelung gegen Netz-Abzocke

Forderung
16.03.2008

Ein online abgeschlossener Vertrag soll erst gültig werden, wenn er mit einem Extra-E-Mail durch den Internet-User bestätigt wird.

Viele Konsumenten sind bereits auf unseriöse Internet-Anbieter hereingefallen, die ihre Dienste, auf den ersten Blick, kostenlos anbieten. Wer sie in Anspruch nimmt, wird mit Mahnungen und Anwaltsdrohungen eingedeckt.

In einem gemeinsamen Entschließungsantrag auf Initiative der SPÖ ersuchen die Regierungsfraktionen im Parlament nun die Bundesregierung, auf EU-Ebene für eine Regelung gegen die europaweite Internet-Abzocke einzutreten.

"Gratis"-Websites

"Es gibt zahlreiche Internet-Seiten, die mit scheinbar kostenlosen Angeboten ahnungslose User in eine Kostenfalle locken. Die meisten User bekommen gar nicht mit, dass sie beispielsweise mit einem falschen Klick ein Abo abgeschlossen haben. Besonders betroffen sind Minderjährige, die mit unerwarteten Rechnungen konfrontiert werden", so der Vorsitzende des Konsumentenschutzausschusses, Johann Maier [SPÖ] am Sonntag anlässlich des Europäischen Verbrauchertages 2008.

In Deutschland erreichten die Schäden 2007 bereits mehrstellige Millionensummen. Durchschnittlich sollten Betroffene 120 Euro bezahlen, nachdem sie mit vermeintlich kostenlosen Angeboten auf die Test- und Verbraucherseiten gelockt wurden, berichtete Maier.

Vertragsabschluss erst nach Bestätigung

Die Bundesregierung soll daher auf EU-Ebene für die Regelung eintreten, dass ein online abgeschlossener Vertrag nur dann gültig wird, wenn dieser Vertragsabschluss mit einem Extra-E-Mail durch den Internet-User bestätigt wird.

"Damit könnte diesem auf Abzocke und Einschüchterung aufgebauten Geschäftsmodell die Grundlage entzogen werden", heißt es in dem Entschließungsantrag.

Webseiten mit versteckten Preisangaben seien jedenfalls unzulässig, weil sie irreführend sind. Preis und Aufklärung über das Rücktrittsrecht müssen klar angegeben sein.