Staat äußert Zweifel an Telefonüberwachung
Der deutsche Bund hat vor dem Bundesverfassungsgericht erhebliche Zweifel daran geäußert, dass die niedersächsische Regelung zur vorbeugenden Telefonüberwachung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Die Länder seien nicht mehr zuständig, sagte Innenstaatssekretärin Ute Vogt am Mittwoch in Karlsruhe. Der Bund habe das Abhören der Telekommunikation abschließend geregelt.
Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar kritisierte die "weite, unbestimmte Formulierung" im Polizeirecht des Landes: "Wir sehen als Datenschützer mit Sorge, dass die Polizei immer mehr im Vorfeld von Straftaten tätig wird." Auch mehrere Richter ließen bereits Zweifel erkennen.
Verhandlung über Richter-Beschwerde
Der Erste Senat verhandelte über die Verfassungsbeschwerde eines
Oldenburger Richters gegen eine Ende 2003 in Kraft getretene
Vorschrift. Danach darf Niedersachsens Polizei auch ohne konkreten
Tatverdacht Telefongespräche abhören sowie Verbindungsdaten,
Standortkennungen von Handys, E-Mail- und SMS-Verkehr auswerten.
Datenschützer gegen Schilys VorstoßBetroffen können Personen sein, "bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden", sowie deren "Kontakt- und Begleitpersonen". In Thüringen existiert eine etwas engere Vorschrift; vergleichbare Regelungen sind auch in Bayern und Hamburg geplant.
