Datenschützer gegen Schilys Vorstoß
Der deutsche Datenschutzbeauftragte Peter Schaar äußerte massive Bedenken.
"Erstmal muss man sich fragen, wer kann das auswerten. Und zweitens muss man auch fragen, ist es denn verhältnismäßig, dass man, um 0,01 Prozent der Nutzer zu identifizieren, alle Nutzungsvorgänge erfasst und damit dann auch überwachbar macht."
Schaar erklärte, in den USA seien die Überwachungsmethoden gezielter. Dort fordere beispielsweise die Polizei Telekom-Unternehmen auf, Daten zu speichern, wenn von bestimmten Punkten Angriffe ausgingen.
"Dann hat man eine überschaubare Datenmenge und dann hat man auch gleich den richtigen Zugriff."
Schily hatte am Sonntag erklärt, die Sicherheitsbehörden müssten "alle Möglichkeiten nutzen, um an die Planung von Verbrechen und terroristischen Aktionen heranzukommen". Die Verhandlungen mit den Telefonunternehmen über eine längere Speicherung der Daten seien aber "noch nicht am Ende".
Deutschland prescht bei Speicherpflicht vorDeutsche Regierung zurückhaltend
Die deutsche Regierung konnte sich allerdings noch auf keine abgestimmte gemeinsame Haltung einigen. Ein Sprecher des federführenden deutschen Justizministeriums reagierte am Montag auf entsprechende Überlegungen weitaus zurückhaltender als Schily gestern.
Die Prüfungen entsprechender Vorschläge seien noch nicht abgeschlossen. Über den Inhalt neuer Vereinbarungen auf europäischer Ebene könne noch nichts gesagt werden.
Die geplante EU-Rahmenrichtlinie läuft unter dem Schlagwort "Data Retention" und widerspricht nach Ansicht aller Datenschutzexperten sowohl nationalen Datenschutzgesetzen als auch der EU-Richtlinie zum Datenschutz. Generelle Vorratsspeicherung von personenbezogenen Daten ist auch in Österreich dezidiert ausgeschlossen.
Auch der Berliner Anwaltsverein erklärte, durch die Ausweitung der Telefonüberwachung wäre "die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewahrt". Das deutsche Verfassungsgericht habe in einem Urteil vom Februar dieses Jahres darauf hingewiesen, dass nur bei Taten von erheblicher Bedeutung auf die Verbindungsdaten zurückgegriffen werden darf.
