02.03.2005

NACH DER FLUT

Datenschutz-Änderung als Tsunami-Folge

Der Nationalrat hat Mittwochabend mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ eine Novelle des Datenschutzgesetzes gebilligt und hat damit auf datenrechtliche Probleme rund um die Tsunami-Katastrophe reagiert.

Derzeit ist eine Datenverwendung grundsätzlich nur dann zulässig, wenn der oder die Betroffene dieser zustimmt oder die Wahrung der lebenswichtigen Interessen eine solche erfordert.

Künftig können sie auch dann weitergegeben werden, wenn die Verwendung zur Hilfeleistung für die von der Katastrophe unmittelbar betroffenen Personen zur Auffindung und Identifizierung von Abgängigen/Verstorbenen sowie zur Information von Angehörigen notwendig ist.

Weitere Details

Auskünfte sollen grundsätzlich nur an nahe Angehörige weitergegeben werden dürfen. Darunter fallen jedenfalls Eltern, Kinder sowie Ehepartner und Lebensgefährten.

Sonstige nahe Verwandte müssen eine gewisse Intensität der Bindung glaubhaft machen. Um Missbrauch zu verhindern, muss im Zweifelsfall die Identität der anfragenden Personen überprüft werden.

Die Daten sind jedenfalls zu löschen, wenn sie für die Erfüllung des Zwecks nicht mehr benötigt werden. Alle Datenverwendungen müssen zusätzlich auch protokolliert werden.