22.02.2005

BGH-ENTSCHEID

Irrtum bei Billig-Verkauf anfechtbar

Wird ein Produkt per Internet versehentlich zum Schnäppchenpreis angeboten, kann der Verkäufer in Deutschland das Geschäft rückgängig machen.

Das hat der deutsche Bundesgerichtshof [BGH] in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden.

Ein Computerhändler hatte ein 2.650 Euro teures Notebook auf seiner Internet-Seite wegen eines Software-Fehlers irrtümlich für 245 Euro ausgeschrieben.

Einem Tippfehler gleichgestellt

Der deutsche BGH gab dem Händler nun Recht. Ein Fehler beim Datentransfer sei nicht anders zu behandeln als ein Tippfehler bei der Auszeichnung der Ware.

Deshalb sei eine Anfechtung zulässig, der Käufer müsse das Notebook gegen Rückerstattung des Niedrigpreises wieder zurückgeben.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch kann der Käufer in solchen Fällen allerdings Schadenersatz verlangen, falls er durch das Vertrauen auf den vermeintlichen Schnäppchenkauf Einbußen erlitten hatte.