18.02.2005

KÄRNTEN

Verwirrspiel um Telefonüberwachung

Die Behauptungen des Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider, seine und die Telefonate einer ganzen Anzahl von anderen FPÖ-Mitgliedern seien abgehört worden, endete vorläufig mit einer Strafanzeige Haiders gegen den Chef des Büros für interne Angelegenheiten [BIA] im Innenministerium, Martin Kreutner.

Ministeriumssprecher Rudolf Gollia verweist darauf, dass keine Organisationseinheit des Bundeskriminalamtes [BK] in den vergangenen Wochen und Monaten in Kärnten Telefonüberwachungen durchgeführt habe.

Gegen die beiden von Haider erwähnten angeblichen Abhör-Opfer, zwei Gendarmen mit FPÖ-Nähe, laufe ein dienstrechtliches Verfahren, das von keinerlei Telefon-Überwachungsmaßnahmen begleitetet werde.

Wohl aber habe das Landesgericht Wiener Neustadt eine Telefonüberwachung angeordnet, die Grundlage für die Anzeige des Büros für interne Angelegenheiten war. Die Ermittlungen wegen Wirtschaftsdelikten laufen gegen Alfred Inzinger, Chef des Energy-Drink-Unternehmens Power Horse, hieß es dazu im "Format".

Telefonüberwachung individuell ...

Mehr Licht in die Affäre brachte die Anzeige jedoch nicht. Technisch gesehen ist es zwar in den Fest- und Handynetzen für die Polizei mittlerweile sehr einfach möglich, sich in die Telefonate einer bestimmten Nummer einzuklinken, da alle Mobilfunker per Verordnung gezwungen waren, Überwachungsschnittstellen in ihre Netze einzubauen.

Rechtlich gesehen ist das so einfach nicht, zumal für die Überwachung des Inhalts von Gesprächen ein Gerichtsbeschluss vorliegen muss, ehe der Netzbetreiber das technisch durchführen darf. Ohne den Netzbetreiber funktioniert mehr als nur punktuelle Überwachung aber nicht.

Die einzige bekannte Möglichkeit, Telefonate ohne Wissen des Netzbetreibers abzufangen, ist der IMSI-Catcher [International Mobile Subscriber Identity], der ganz ähnlich wie eine der "Luftschnittstellen" genannten Sender funktioniert.

... und systematisch

Großflächig überwachen lässt sich mit dieser Methode allerdings nicht. Sie funktioniert nur, wenn sich der Catcher und das Zielgerät in ein- und derselben Funkzelle befinden. Bewegt sich der Überwachte, müssen die Überwacher mit.

Ganz anders liegt die Sache, wenn die Überwachung der bei der Polizei üblichen Vorgangsweise bei derartigen Ermittlungen gefolgt ist. Die so genannte "Rufdatenrückerfassung" ist da immer der erste Schritt, wobei die Dienstleistung des Mobilfunkers an die Polizei fast identisch mit seiner Dienstleistung an den Kunden ist.

Wie beim Einzelgesprächsnachweis handelt es sich um eine Liste aller ein- und ausgehenden Telefonate eines Anschlusses, die mit verschiedenen Parametern kombiniert sind: Funkzelle, also Ort, genaue Zeit und Dauer des Gesprächs, Nummer des Gesprächspartners usw.