09.02.2005

RÜCKZAHLUNG

France Telecom beruft gegen EU-Entscheid

Die französische Telefongesellschaft France Telecom hat gegen die Forderung der EU-Kommission nach einer Rückzahlung staatlich gewährter Steuervorteile Berufung eingelegt.

Das Unternehmen legte den Einspruch bereits am 10. Januar in erster Instanz beim Europäischen Gerichtshof [EuGH] in Luxemburg ein, wie ein Firmensprecher am Mittwoch bestätigte.

Nach Angaben der französischen Tageszeitung "Le Figaro" legte auch die Pariser Regierung Einspruch ein. Aus dem Bericht ging nicht hervor, ob der Einspruch gemeinsam mit France Telecom erfolgte. Das französische Industrieministerium gab dazu keine Stellungnahme ab.