Online-Überwachung im Terrorprozess
Im Rahmen des Terrorprozesses am Wiener Landesgericht sind am Mittwoch die Methoden untersucht worden, mit denen der 22-jährige Mohamed M. und seine Frau überwacht wurden. Laut Polizei gab es dabei keine Online-Durchsuchung, sondern eine Überwachung.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt die beiden, im März 2007 an der Produktion eines Drohvideos beteiligt gewesen zu sein und dieses im Internet verbreitet zu haben.
Daten im Umfang von 98 Gigabyte hatte das heimische Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung [BVT] auf dem Computer von Mohamed M. im Rahmen eines genehmigten "Großen Lauschangriffs" aufgezeichnet.
Ein zu diesem Thema geladener BVT-Beamter versicherte am Mittwoch im Prozess im Zeugenstand, die Internet-Überwachung habe "völlig einer herkömmlichen Telekommunikationsüberwachung entsprochen". Eine rechtliche bedenkliche Online-Durchsuchung hab es nicht gegebenen, pflichtete ein weiterer Polizist bei.
Provider kontaktiert
Den Angaben des BVT-Beamten zufolge hatte man zur Überprüfung des unter Terrorverdacht geratenen Mannes seinen Provider kontaktiert. Die dort gespeicherten Daten des Users wurden kopiert, ehe sie ins Netz gestellt wurden, ans Überwachungsgerät weitergeleitet und abgespeichert. Danach machten sich Experten an die Auswertung.
Dabei wurde festgestellt, dass Mohamed M. 35 Prozent des Datenverkehrs unter Zwischenschaltung eines Proxy-Servers in Malaysia laufen und somit anonymisieren hatte lassen. Da die Entschlüsselung dieser Daten nicht möglich war, zog das BVT die "Sondereinheit Observation" heran, die nun - wie in der Verhandlung betont wurde - ebenfalls vom "Großen Lauschangriff" gedeckte Maßnahmen setzte.
Verteidiger ortet "illegale Eingriffe"
Rechtsanwalt Lennart Binder, der Verteidiger von Mohamed M. und Mona S., hatte in seinem Eröffnungsplädoyer schwere Vorwürfe gegen die Polizei erhoben. Beamte seien ohne rechtliche Grundlage in die Wohnung des Paars eingedrungen und hätten am PC des Mannes "manipuliert". Alles in allem ortete der Verteidiger "absolut illegale Eingriffe", die nach seinem Dafürhalten das gesamte darauf beruhende Gerichtsverfahren nichtig machen würden.
Der laufende Prozess
Mit Zeugenaussagen ist am Mittwoch der Terrorprozess gegen den 22-Jährigen und seine Frau fortgesetzt worden. Da die Angeklagte ihren Gesichtsschleier nicht abnehmen wollte, blieb sie weiter von der Verhandlung ausgeschlossen.
Wanzen und Videokameras
Im Zimmer von Mohamed M., der zum Tatzeitpunkt noch bei seinen Eltern wohnte, wurden Wanzen installiert, womit eine Audioüberwachung seiner Online-Aktivitäten - Stichwort Internet-Telefonie - möglich war. Zusätzlich wurden zwei Kameras installiert - allerdings nicht in den Räumlichkeiten selbst, sondern im Hauseingangsbereich und auf der vor seinem Zimmer gelegenen Straße.
"Die Videoüberwachung innen war angeordnet, aber nicht möglich", stellte dazu ein Vertreter der "Sondereinheit Observation" fest. Also habe man sich entschlossen, sich Screenshots zu besorgen, um feststellen zu können, wozu der 22-Jährige seinen PC allgemein nutzte.
Keylogger und Screenshots
In diesem Stadium der Ermittlungen wurde - naturgemäß ohne sein Wissen - ein Software-Programm auf dem Computer von Mohamed M. installiert, "um den Bildschirminhalt und die Tastatur auswerten zu können", wie der Beamte von der Sonderkommission darlegte. Alle 60 Sekunden lichtete die Software den Bildschirm ab und lieferte der Polizei Hinweise auf das aktuelle Geschehen. Was dazwischen passierte, habe sich aus den Tastaturanschlägen ermitteln lassen, erklärte der Beamte.
"Das ist keine Online-Durchsuchung, sondern eine Online-Überwachung", wies der Zeuge Aussagen von Verteidiger Binder zurück. Man habe keinen Trojaner installiert, sei nicht heimlich in den Computer eingedrungen und habe die Festplatte nicht "ausspioniert".
Einsatz noch nicht erlaubt
Während das deutsche Verfassungsgericht den Behörden bei der Online-Durchsuchung enge Grenzen gesteckt hat, ist die österreichische interministerielle Arbeitsgruppe dabei, ihren Bericht für Innen- und Justizministerium zu finalisieren. Laut Vorsitzendem Bernd-Christian Funk ist nicht einmal erwiesen, ob die Methode überhaupt tauglich ist.
(APA)
