Bibliotheken dürfen Kopierschutz knacken
Die deutsche Nationalbibliothek hat künftig die Lizenz zum Knacken des Kopierschutzes bei urheberrechtlich geschützten Musik- und Buch-CDs.
Eine entsprechende Vereinbarung sei mit der Musikwirtschaft und Buchbranche getroffen worden, teilte die Deutsche Bibliothek mit.
Die Abmachung war nach der Änderung des deutschen Urheberschutzgesetzes im September 2004 nötig geworden. Es verbietet das Überwinden des Kopierschutzes.
Die deutsche Nationalbibliothek mit Standorten in Frankfurt, Leipzig und Berlin hat rund 10,5 Mio. Bücher und 300.000 Tonträger archiviert. Täglich kommen alleine 1.200 Bücher hinzu.
Deutsche BibliothekDie Nationalbibliothek darf Vervielfältigungen für die eigene Archivierung, für den wissenschaftlichen Gebrauch, die Nutzung in Schule und Unterricht sowie von vergriffenen Werken anfertigen.
Das Anfertigen der Kopien ist für die Nationalbibliothek kostenlos, Vervielfältigungen kopiergeschützter Werke im Auftrag Dritter will die Bibliothek künftig in Rechnung stellen, erklärte Bibliothekssprecher Stephan Jockel.
