18.01.2005

DEUTSCHLAND

Bibliotheken dürfen Kopierschutz knacken

Die deutsche Nationalbibliothek hat künftig die Lizenz zum Knacken des Kopierschutzes bei urheberrechtlich geschützten Musik- und Buch-CDs.

Eine entsprechende Vereinbarung sei mit der Musikwirtschaft und Buchbranche getroffen worden, teilte die Deutsche Bibliothek mit.

Die Abmachung war nach der Änderung des deutschen Urheberschutzgesetzes im September 2004 nötig geworden. Es verbietet das Überwinden des Kopierschutzes.

Die Nationalbibliothek darf Vervielfältigungen für die eigene Archivierung, für den wissenschaftlichen Gebrauch, die Nutzung in Schule und Unterricht sowie von vergriffenen Werken anfertigen.

Das Anfertigen der Kopien ist für die Nationalbibliothek kostenlos, Vervielfältigungen kopiergeschützter Werke im Auftrag Dritter will die Bibliothek künftig in Rechnung stellen, erklärte Bibliothekssprecher Stephan Jockel.