MP3-Firmen in der Defensive
Die Auseinandersetzungen um MP3-Files und die Art ihrer Verfügbarkeit im Netz wird weiterhin durch zwei Faktoren geprägt: einerseits die juristisch undefinierten Rahmenbedingungen, andererseits die Bemühungen der MP3-Firmen, mit ihren Strukturen mittelfristig funktionierende Business-Modelle aufzubauen.
Während die börsennotierte MP3.com die Klagen der Musikindustrie [RIAA, Recording Industry Association of America] durch offensive Schritte zu beeinflussen versucht, gerät Napster momentan eindeutig in die Defensive.
Dabei wurde inzwischen deutlich, dass die treibende Kraft hinter der Klage der Band "Metallica" und wahrscheinlich einer Reihe weiterer Bands der Anwalt Howard King ist.
Vor rund zehn Tagen hat King eine Klage "Metallicas" gegen Napster und drei Universitäten [University of Southern California, Yale University und Indiana University]

King scheint prominente Musiker auf die Verfügbarkeit ihrer Stücke - oft in Form illegal kopierter Files - über Napster hinzuweisen, um danach das Mandat in dieser Sache zu übernehmen.
Neben "Metallica" und dem Hip-Hop-Produzenten Dr. Dre vertritt King inzwischen nach eigenen Angaben die Bands "The Offspring", "Smashing Pumpkins" und "Goo Goo Dolls".
Offensichtlich durch das Presse-Echo auf die "Metallica"-Klage aufmerksam geworden, scheinen sich prominente Musiker von sich aus an King zu wenden, um ebenfalls Klagen einzubringen. Der Anwalt kündigte weitere Prozesse "nach gleichem Muster wie die Metallica-Klage" an.
University of Southern California standhaft
Nachdem die Yale University und die Indiana University letzte
Woche auf Grund der "Metallica"-Klage gegen sie [in der ihnen die
Duldung von Napster auf ihren Netzwerken vorgeworfen wird] Napster
auf ihren Netzwerken blockiert haben, zeigt sich die ebenfalls
angeklagte University of Southern California standhaft. In einer
Erklärung betonte sie, dass Napster viele eindeutig legale Dienste
anbiete und eine Sperrung deshalb nicht angebracht sei.

MP3.com schlägt - angetrieben durch den Börsengang vom letzten Juli - eine offensivere Gangart als Napster ein: Das Unternehmen hat die Klage der RIAA gegen die Online-Jukebox "MyMP3.com" sofort erwidert [wegen Behinderung seiner Geschäftsaktivitäten] und kündigte nun eine Aufstockung und Ausweitung seines "Payback for Playback"-Programms an.
Während bisher nur Bands ohne Plattenvertrag aus diesem Topf Mittel erhielten, sollen jetzt auch Musiker mit Vertrag und Plattenfirma Gelder bekommen - als Kompensation für "eventuell illegal getauschte Files".

Im Mai und Juni wird MP3.com jeweils rund eine Millionen Euro an Musiker verteilen. Auf den laufenden Prozess dürfte dieser Schritt einen positiven Einfluss haben, da die Firma so nachweislich und "freiwillig" aktiv wird.
MP3.com hat dringend Erfolge nötig, da es durch den Börsengang gezwungen ist, aus seinen Sites und Diensten ein funktionierendes Business-Modell zu formen. Der Kurs der MP3.com-Notierungen [MPPP] hat nach einem Hoch bei 60 Dollar inzwischen fast die 10-Dollar-Grenze ereicht.
