03.12.2004

WELTONLINE.DE

Springer unterliegt in Domainstreit

Die Axel Springer AG ist im Streit um den Domainnamen "weltonline.de" vor dem deutschen Bundesgerichtshof [BGH] unterlegen.

Der 1. BGH-Zivilsenat entschied in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil [Aktenzeichen: I ZR 207/01], dass die bloße Registrierung eines Gattungsbegriffs als Domainname kein unlauteres Verhalten sei. Eine Firma hatte sich den Namen neben vielen anderen registrieren lassen. Dagegen hatte der Springer-Verlag geklagt, der die Zeitung "Die Welt" herausgibt.

Die Zeitung präsentiert sich unter welt.de im Internet, die sie dort als "Die Welt online" bezeichnet. Die beklagte Firma Päffgen GmbH hat viele Domainnamen reserviert, unter anderem Sachbegriffe, geografische Angaben und mit einem Zusatz versehene Unternehmensbezeichnungen.

Päffgen hatte zunächst "welt-online.de" registriert. Nachdem Springer dagegen gerichtlich vorging, ließ sie sich "weltonline.de" reservieren. Hiergegen wandte sich erneut der Verlag. Vor dem Landgericht und Oberlandesgericht [OLG] Frankfurt bekam Springer Recht: Das OLG sah in dem Verhalten der Firma eine "vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung".

Der für das Wettbewerbs-, Marken- und Namensrecht zuständige 1. BGH-Zivilsenat urteilte hingegen: Es ist nicht sittenwidrig, wenn derjenige, der einen Namen als Erstes reserviert, einen Vorteil habe. Springer sei auf den Domainnamen "weltonline.de" nicht angewiesen, da die Site der Zeitung unter "welt.de" zugänglich sei.

Wenn jedoch die bekannte Marke "Welt" durch geschäftliches Gebaren in unlauterer Weise beeinträchtigt werde, liege die Sache anders. Das lasse sich im Streitfall aber nicht feststellen, da die Art der Verwendung des Domainnamens "weltonline.de" im geschäftlichen Verkehr noch ungewiss sei.