EU-Gerichtsentscheid zu Marktanalyse

urteil
21.02.2008

Tele2 klagte Regulierungsbehörde

Der zweitgrößte österreichische Telekombetreiber Tele2 [früher: Tele2UTA] muss nicht im Marktanalyseverfahren des Telekomregulators als Partei beteiligt werden. Ein entsprechendes Urteil [Rechtssache C-426/05] sprach der Europäische Gerichtshof [EuGH] am Donnerstag nach einer Klage von Tele2 gegen die österreichische Telekom-Control-Kommission.

Der EuGH urteilte, dass gegen eine Entscheidung der Regulierungsbehörde nicht nur die - meist direkt betroffenen - Ex-Telekom-Monopolisten selbst vorgehen können, sondern auch die Wettbewerber.

Der Anspruch auf Rechtsbehelf bedeute aber nicht zwingend auch Parteistellung in einem Verfahren zu haben, stellte der Gerichtshof fest.

Es sei Sache des nationalen Gesetzgebers das festzulegen, der Verwaltungsgerichtshof [VwGH] müsse aber sicherstellen, dass Telekom-Verfahren nicht nach weniger günstigen Regeln verlaufen, als normale Verwaltungsverfahren.

Tele2 hatte beantragt, sich bei dem von der Regulierungsbehörde durchgeführten Marktanalyseverfahren als Partei zu beteiligen und insbesondere Akteneinsicht nehmen zu dürfen.

Tele2 sieht sich bestätigt

Tele2 sieht sich durch das Urteil des EuGH bestätigt. Der Gerichtshof habe einerseits klar gestellt, dass Tele2 durchaus "betroffene Partei" sei, sagte Unternehmenssprecher Jörg Wollmann.

Andererseits hätten die Luxemburger Richter deutlich gemacht, dass betroffene Firmen in Telekom-Verfahren nicht schlechter gestellt werden dürften, als in anderen Verfahren.

Nach EU-Recht müssen die nationalen Regulierungsbehörden eine Analyse der relevanten Märkte durchführen, um zu bestimmen, welche Verpflichtungen Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht eventuell erfüllen müssen. Ein Ergebnis einer aktuellen Marktanalyse ist die geplante teilweise Freigabe des Breitband-Internetmarktes in urbanen Gebieten.

(APA)