15.11.2004

RETENTION

Datenschützer warnen vor Rahmenbeschluss

Die europäischen Datenschützer wehren sich gegen Planungen des EU-Ministerrates zur Speicherung von Nutzungsdaten aus dem Internet und der Telekommunikation.

Die flächendeckende Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten verletze die Grundrechte auf freie Meinungsäußerung, erklärte der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar am Montag.

Seinen Angaben zufolge berät eine Arbeitsgruppe des EU-Ministerrates derzeit über den Vorschlag für einen Rahmenbeschluss, wonach alle Anbieter von Telekommunikations- und Internetdiensten zur pauschalen Speicherung sämtlicher Daten über die Nutzung dieser Dienste für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr verpflichtet werden können.

Pochen auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Außerdem bestünden erhebliche Zweifel, ob der vorgeschlagene Rahmenbeschluss mit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sei. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe darauf hingewiesen, dass die Vertragsstaaten auch zur Bekämpfung des Terrorismus nicht jede Maßnahme beschließen dürften, die sie für angemessen halten.

Vielmehr müsse es sich um Maßnahmen handeln, "die in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen", hieß es in der Erklärung.