TK-Überwachung leicht zurückgegangen

statistik
13.02.2008

Bericht des Justizministeriums

Der am Mittwoch vorgelegte Bericht des Justizministeriums über "besondere Ermittlungsmaßnahmen" für das Jahr 2006 zeigt einen leichten Rückgang der richterlich genehmigten Maßnahmen zur Telekommunikationsüberwachung durch die Polizei. Die Ausgaben der Gerichte für die Telekomüberwachung sind demnach aber im gleichen Zeitraum von 5,4 Millionen Euro [2005] auf 6,5 Millionen Euro [2006] gestiegen.

Fälle, nicht Personen

Die in dem Bericht angegebenen Zahlen beziehen sich allerdings nur auf die Anzahl der Fälle, nicht jene der von der Überwachung betroffenen Personen.

Den Daten des Justizministeriums gemäß sind 2006 insgesamt 4.359 Telefonüberwachungsmaßnahmen von der Staatsanwaltschaft beantragt worden. Davon haben die Richter 3.979 genehmigt.

Im Jahr 2005 waren noch 6.053 TK-Überwachungsaktionen beantragt und 4.560 genehmigt worden.

Schwerpunkt Mobiltelefonie

Die richterlich bewilligten Überwachungsarten verteilen sich wie folgt:

1.866 Inhaltsüberwachungsaktionen, 798 Standortfeststellungen von Festnetz- und Mobilfunkteilnehmern und 1.315 "Feststellungen von Vermittlungsdaten" [wer mit wem telefoniert hat].

Interessanterweise haben die Gerichte den Anträgen auf Standortfeststellung nur zu 70,9 Prozent zugestimmt - unter den drei Kategorien der geringste Wert der Zustimmung. Nach der Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes [SPG] vom 1. Jänner braucht die Polizei bei nicht näher definierter "Gefahr im Verzug" für die Standortfeststellung keine richterliche Genehmigung mehr einzuholen.

Generell spielt die klassische Festnetztelefonie auch in der Fahndung immer seltener eine Rolle. Von den bewilligten Inhaltsüberwachungen bezogen sich nur noch 40 auf Festnetzanschlüsse, 1.826 aber auf Mobilfunk-Accounts. Bei den bewilligten Vermittlungsdatenermittlungen stehen 134 überwachte Festnetztelefone 1.181 Mobilfunkanschlüssen gegenüber.

Erster Rückgang seit 1999

Insgesamt stellt das Justizministerium fest, dass die Diskrepanz zwischen der Anzahl beantragter und genehmigter Überwachungsmaßnahmen abgenommen habe.

Die Anzahl der bewilligten Inhaltsüberwachungen ist damit im Jahr 2006 erstmals seit 1999 [275 Fälle] leicht zurückgegangen. Ihren vorläufigen Höhepunkt erreichte diese Statistik im Jahr 2005 [1.913 Fälle].